Frage an Simona Koß von Martin J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Die Refinanzierung von Kindertagesstätten im Land Brandenburg ist für freie Träger sehr bürokratisch und konfliktanfällig. Landkreise und kommunale Verwaltungen handeln nach jeweils eigener Rechtsauffassung. Häufig sind Kostenarten strittig, die über die grundlegenden Kosten für Gebäude und Grundstück hinausgehen, z.B. für technische Kräfte, für Verwaltungsaufgaben des Trägers oder für die Versorgung der Kinder. Die Folge sind langjährige Klageverfahren und Existenzbedrohung freier Kitaträger.
Wie wollen Sie eine auskömmliche, rechtssichere und unbürokratische Refinanzierung der wertvollen pädagogischen Arbeit der freien Kitaträger im Land Brandenburg gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Jeutner,
ich bedanke mich für Ihre Frage und beantworte diese gerne wie folgt:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten und deren Träger, ob frei oder kommunal, leisten einen äußerst wichtigen Beitrag zur frühen Bildung unserer Kleinsten. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir uns angesichts der großen Bedeutung der Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren zunehmend dafür eingesetzt, die Kommunen und freien Träger bei der Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund haben die Landeszuschüsse in den letzten 10 Jahren von rund 137 Millionen Euro im Jahr 2009 auf nunmehr über 500 Millionen Euro erhöht. Dadurch konnten einerseits mehr Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt, Kita-Leitungskräfte freigestellt, Eltern stärker beteiligt, bessere und modernere Räumlichkeiten sowie zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden. Andererseits haben wir damit begonnen, Eltern von Kitabeiträgen zu entlasten und diese schrittweise abzuschaffen. Seit August 2018 ist das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung bereits beitragsfrei, ab August 2019 sind zudem alle Geringverdiener beitragsfrei gestellt.
Darüber hinaus hat sich unsere Partei, die SPD-Brandenburg, weitere Ziele für die nächsten Jahre gesetzt. So soll in den nächsten 5 Jahren der gesamte Kindergartenzeitraum für alle Kinder ab 3 Jahren beitragsfrei werden. Bis zum Ende des Jahrzehnts sollen die Kitabeiträge komplett abgeschafft sein, so dass Bildung perspektivisch von der Krippe angefangen (einschließlich Mittagessen) für die Eltern komplett kostenfrei wird.
Die komplexe und mitunter unübersichtliche Finanzierungssystematik des Brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes erfordert aus unserer Sicht nunmehr eine Neuordnung des Kita-Gesetzes. Daher werden wir gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den betroffenen Interessengruppen und Elternvertretungen das Kitagesetz grundlegend überarbeiten. Der Dialogprozess hierzu hat bereits begonnen und soll ergebnisoffen weitergeführt werden. Dabei stehen unter anderem Fragen zur Zuordnung von Zuständigkeiten und zur Finanzierungsverantwortung der beteiligten Akteure und politischen Ebenen (Träger, Eltern, Kommune, Land) im Mittelpunkt der Debatte. Auch mit Fragen zur Festsetzung und Abrechnung von Personal- und Sachkosten sowie mit der möglichen Beibehaltung bzw. Abschaffung eines Trägereigenanteils, der insbesondere kleine Träger stark belastet, werden wir uns im Rahmen der geplanten Kita-Gesetzesnovelle eingehend beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Simona Koß, MdL