Simon Moritz
SPD
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Frage von Arno P. •

Frage an Simon Moritz von Arno P. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Moritz,

haltan Sie es mit dem GG vereinbar, das das ALG 2, welches nach Ansicht des BuVG das Existenzminimum darstellt, durch Sanktionen gekuerzt werden kann? Sind Sie fuer ein Sanktionsmoratorium bzw den Wegfall der Sanktionen, um so wenigstens das Existenzminimum fuer Erwerbslose zu erhalten?

Antwort von
SPD

Lieber Arno,

da hättest Du mich jetzt auch einfach einmal anrufen können. Aber gut, dann eben über "Abgeordnetenwatch.de".

Zunächst einmal freue ich mich über Dein anhaltendes Interesse an den Positionen der SPD. Dies zeigt mir, dass Dir noch immer an einer starken Sozialdemokratie im Land gelegen ist, um die Lebenssituation vieler Menschen und insbesondere der lohnabhängig Beschäftigten im Land zu verbessern. Hierfür vielen Dank.

Ich kenne natürlich die Debatte um ein mögliches Sanktionsmoratorium. Und ja, Du hast Recht: Der Staat sichert unter anderem durch das Arbeitslosengeld 2 das Existenzminimum von Erwerbslosen und wird so der ihm durch das Grundgesetz zugedachten Aufgabe auch gerecht.

Gerade deshalb halte ich ein generelles Sanktionsmoratorium auch für falsch. Denn Sanktionen werden ja nur dann erhoben, wenn staatliche Leistungen entweder a) erschlichen werden oder b) ein Leistungsempfänger seinen Verpflichtungen (Gespräche im Jobcenter, Nachweis der Arbeitsplatzsuche etc.) nachweislich in keiner Weise und dauerhaft nicht nachkommt. Aus zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Arbeitsagenturen/Jobcenter weiß ich, dass Sanktionen im Falle von b) keineswegs leichtfertig verhängt werden und derlei Fälle auch einer umfassenden juristischen Prüfung unterliegen.

Nun nehmen wir einmal an, ein Bezieher von Alg2, welcher seinen Verpflichtungen dauerhaft nicht nachkommt würde - im Falle eines Sanktionsmoratoriums - die gleiche Leistung erhalten wie jemand, der genau dies regelmäßig und gewissenhaft tut. Letztendlich geht es ja um genau diese Frage. Mal ehrlich: Wäre das gerecht? Gerecht gegenüber allen weiteren Beziehern des Arbeitslosengelds 2, gerecht gegenüber allen Steuerzahlern die diese staatliche Leistung finanzieren?

Wir sagen: Missbrauch muss geahndet werden können. Allerdings wollen wir die Regelungen im SGB II so anpassen, dass individueller auf den Einzelfall eingegangen werden kann und Art und Umfang einer Sanktion abgestuft und leichter zurückgenommen werden können. Zudem ist es wichtig, dass eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung Voraussetzung einer Sanktion ist. Nicht nachzuvollziehen ist allerdings auch aus Sicht der SPD, weshalb Jugendliche härter sanktioniert werden als ältere Arbeitnehmer. Das Kriterium "Alter" ist für eine Sanktionsbewertung viel zu pauschal und wird der Bewertung des Einzelfalls nicht immer gerecht.
Lieber Arno, auch wenn diese Position bei Dir sicherlich nicht auf volle Zustimmung stoßen wird, freue ich mich doch über den ehrlichen und kritischen inhaltlichen Austausch und ein weiterhin gutes Miteinander.

Beste Grüße
Dein Simon