
(...) Mit dem Waffengesetz, das heute - auch mit meiner Stimme - verabschiedet wird, können Bergsteiger weiter ein Rettungsmesser mit sich führen, Angler ein Anglermesser und selbst den CSU Abgeordneten Uhl konnte ich überzeugen, dass ich den bayrischen Trachtengruppen nicht den Hirschfänger aus der Lederhose ziehe. Wenn Sie sich den § 42 Waffengesetz genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass selbst Einhand-Kampfmesser im befriedeten Besitztum weiter genutzt werden dürfen. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses und dies ist bei Berufsträgern immer gegeben, kann das gefährliche Messer weiterhin im öffentlichen Raum mitgeführt werden. (...)