Frage an Silke Stokar von Neuforn von Walter R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,
wie wird die kommende Messerregelung mit einhändig zu öffnenden Rettungsmessern, wie sie zu Tausenden von Rettungssanitätern/Feuerwehrleuten, freiwillgen Ersthelfern und sicherheitsbewusst denkenden Bürgern genutzt werden verfahren?
Gruss,
Walter Ruf
Sehr geehrter Herr Ruf,
kein Rettungssanitäter oder Feuerwehrmann muss Angst haben, dass ich ihm das Messer wegnehme. Mit dem Waffengesetz, das heute - auch mit meiner Stimme - verabschiedet wird, können Bergsteiger weiter ein Rettungsmesser mit sich führen, Angler ein Anglermesser und selbst den CSU Abgeordneten Uhl konnte ich überzeugen, dass ich den bayrischen Trachtengruppen nicht den Hirschfänger aus der Lederhose ziehe. Wenn Sie sich den § 42 Waffengesetz genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass selbst Einhand-Kampfmesser im befriedeten Besitztum weiter genutzt werden dürfen. Beim Vorliegen eines berechtigten Interesses und dies ist bei Berufsträgern immer gegeben, kann das gefährliche Messer weiterhin im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Der Begriff "sicherheitsbewusst denkender Bürger" ist allerdings kein Rechtsbegriff. Zur Selbstverteidigung darf das Einhand-Kampfmesser nicht mit sich geführt werden. Genau diese gefährliche Selbstbewaffnung im öffentlichen Raum, die in den vergangenen Monaten zu so vielen Verletzten und auch Toten geführt hat, wollen wir unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar