Frage an Silke Stokar von Neuforn von Katja T. bezüglich Recht
Novelle zum Waffenrechtsänderungsgesetz
Warum sollen die Drittsstaaten bei dem §31 und §32 erfasst werden?
Wissen Sie, dass die von Ihnen erwähnten 40% Waffenexporte in Drittstaaten einer Ausfuhrgenehmigung der BAFA unterliegen?
Durch die abschließende Ausfuhrverzollung erhält zudem die BAFA Kenntnis von der physischen Ausfuhr. Keine LEGALE Waffe, oder Teile davon dürfen ohne Genehmigung exportiert. Die BAFA als zentrales Organ genehmigt zudem keine Exporte von Waffen in Krisengebieten.
Warum wollen Sie diese bereits bestehende behördliche Kontrolle im WaffG neu regeln?
Wissen Sie auch, dass die UN unter "small arms" auch Kriegswaffen bezeichnet, die in Deutschland nicht vom WaffG geregelt werden?
Sie können daher Statistiken, die Small Arms betreffen, nicht auf den deutschen Waffenbesitz und Waffenexport beziehen.
Selbst Kofi Annan wünscht keinen "Global Ban" der legalen Waffenbesitzer, sondern fordert den Kampf gegen den ILLEGALEN Waffenhandel.
Wenn das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muss, dann deshalb, weil das geltende Waffenrecht vereinfacht und verständlicher werden muss.
Sie können dem Volk doch nicht ernsthaft eine Waffengesetzverschärfung als Beitrag zur Entkriminalisierung verkaufen? Legale Waffenbesitzer sind doch heute schon stark reglementiert bzgl. Erwerb, Nutzung und Aufbewahrung. Eine weitere Verschärfung führt in keinster Weise zu weniger Kriminalität, sondern nur zu mehr Bürokratie, Enteignung (Erben) und geringerer Wirtschaft.
Sehr geehrte Frau Katja Triebel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht.
Ich muss mich erstmal dafür entschuldigen, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Wir waren in den vergangenen Tagen unter enormen Zeitdruck mit einer umfangreichen Novelle des Waffenrechtes befasst. Wir hatten am 13. Februar die Fachanhörung zum Waffenrecht und bereits am 20. Februar die Beratung und Entscheidung im Innenausschuss. Am Abend vor der Sitzung gingen uns noch über 50 Änderungsanträge aus den Fraktionen der Großen Koalition und der FDP zu. Die Abstimmung zum Waffenrecht findet am Freitag, 22. Februar im Bundestag statt und wir mußten in diesem Verfahren auch noch umfangreiche Wünsche aus dem Bundesrat berücksichtigen. Wir waren also in den vergangenen Tagen voll auf mit der parlamentarischen Bewältigung des Waffenrechtes beschäftigt. Jetzt aber zu Ihrer Detailfrage. Ihre Frage bringt zum Ausdruck, wie kompliziert die Materie ist. Das Waffenrecht musste nach der Reform 2003 unter rot-grün erneut novelliert werden, weil wir das VN-Schusswaffenprotokoll in nationales Recht umsetzen wollen und weil zeitlich begrenzte Regelungen zum Erbenprivileg jetzt auslaufen. Wir werden in absehbarer Zeit erneut mit der Novelle des Waffenrechtes befasst sein, weil es eine veränderte EU-Richtlinie zum Waffenrecht geben wird.
Für die Ausfuhr von Waffen in Drittstaaten ist einmal das Kriegswaffenkontrollgesetzt zuständig und das Waffengesetz. Jährlich werden etwa 158.000 Waffen von Deutschland aus in Drittstaaten verbracht. Zur Vermeidung von Doppelzuständigkeiten wird im Waffenrecht klargestellt, dass die Vorschriften des Waffenrechtes keine Anwendung auf Kriegswaffen finden, hier ist ausschließlich das Kriegswaffenkontrollgesetz zuständig. Wir setzen das VN-Schusswaffenprotokoll um, indem klargestellt wird, dass bei der Verbringung von Waffen in Drittstaaten in Zukunft die gleichen Vorschriften gelten wie innerhalb der EU. Es muss eine doppelte Erlaubnis vorliegen, die von dem ausführenden Staat und die von dem Staat, in die die Waffe eingeführt werden soll. Ich halte diese Regelung für absolut sinnvoll und stimme hier den Vorschlägen der Großen Koalition zu.
Zu Ihren allgemeinen Anmerkungen kann ich nur folgendes sagen. Ich habe bei den vielfältigen Änderungen des Waffenrechtes die Erfahrung gemacht, dass diejenigen, die legal sei es aus sportlichen, beruflichen oder auch privaten Gründen mit Waffen umgehen, großes Verständnis für klare Regelungen haben. Es dient gerade dem Schutz der legalen Waffenbesitzer, wenn klargestellt ist, dass sie eine besondere Befähigung und Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen haben. Wer verantwortungsvoll mit Waffen umgeht, weiß, dass der berechtigte Umgang mit legalen Waffen gesetzlich klar geregelt sein muss. Das Einhalten dieser Regeln unterscheidet ja gerade den legalen Waffenbesitzer von demjenigen, der illegal im Besitz von Waffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar