Frage an Silke Stokar von Neuforn von Tanja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Stokar von Neuforn,
bekanntlich ist der jetzige Gesetzentwurf mit Kirchen sowie Banken ausgehandelt worden und hat die Koalition eine deutliche Mehrheit. Deshalb werden - leider! - meine Fragen auch später aktuell sein. Vor diesem Hintergrund müssen sie schon jetzt diskutiert werden.
Frage 1: Haben Kirchensteuerpflichtige auch ab 2011 die Veranlagungsoption (Finanzamt)?
Frage 2: Werden die religiösen Daten ab 2011 auch bei der Entscheidung für die Veranlagung (Finanzamt) von der Datenbank erfasst?
Frage 3: Falls ab 2011 in jedem Falle religiöse Daten in der Datenbank erfasst werden: Können (und gfs. wie?)
unberechtigte Zugriffe der Bankenmitarbeiter verhindert werden?
Frage 4: Laut Gesetzentwurf dürfen Bankenmitarbeiter die durch den Kirchensteuerabzug erlangten Daten nur für andere Zwecke verwenden, wenn Kirchensteuerpflichtige zustimmen oder dies gesetzlich zugelassen ist.
Kann die Beachtung dieser Regelung wirksam kontrolliert werden?
Frage 5: Wann müssen Kirchensteuerpflichtige spätestens aus der Kirche austreten, wenn sie einen Datenmißbrauch ausschließen wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann
Sehr geehrter Frau Großmann,
da sich Frau Stokar derzeit auf Dienstreise befindet, bitte ich um etwas Geduld mit der Beantwortung Ihrer Frage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Oster-Grüßen
Bettina Künzel
Sehr geehrte Frau Großmann,
zum Einzug der Kirchensteuer durch den Staat habe ich bereits einige Fragen beantwortet, Sie können Sie nachlesen. Der Gesetzentwurf der Großen Koalition liegt dem Parlament noch nicht vor. Zu rechtlichen Fragen kann ich nur auf der Grundlage eines beschlossenen Gesetzes Stellung nehmen, alles andere wäre Spekulation über mögliche Gesetzesfolgen. Ich bin persönlich aus Datenschutzgründen dagegen, dass die Banken mit dem Einzug der Kirchensteuer betraut werden, Ihre Detailfragen müssen Sie schon an die Fraktionen der Großen Koalition stellen, die derzeit an dem konkreten Gesetzentwurf arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar