



(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn beide, Sachverständiger und Proband, einverstanden sind, ist heute bereits eine Videodokumentation zulässig. In diesem Fall umfasst das Einverständnis in die anschließende gerichtliche „Verwertung“ der Aufzeichnung natürlich, dass das Gericht von allen Gesprächsinhalten Kenntnis erlangt. (...)

(...) Zur Beantwortung Ihrer Fragen, möchte ich auf meine Antwort vom 18. Dezember verweisen, in der ich dargelegt habe, weshalb ich einer Videodokumentation grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Insbesondere bin ich überzeugt davon, dass eine während eines Gesprächs laufende Kamera Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten. (...)

(...) Zu Ihrer ersten Frage: Dass es eine Mangellage an Sachverständigen gibt, ist kein Geheimnis und auch keine neue Information. Nachlesen können Sie das in der Bundesratsdrucksache 438/15 auf Seite 5: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0401-0500/438-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 (...)

(...) Und zum anderen sehe ich solch eine Vorschrift kritisch, weil – und das weiß ich aus meiner eigenen Erfahrung als Staatsanwältin und Richterin – Aufzeichnungen immer auch Auswirkungen haben können auf das Aussageverhalten der Beteiligten. Gerade das Gespräch mit Sachverständigen/Psychiatern erfordert einen geschützten Bereich, in dem sich beide öffnen können und nicht beobachtet fühlen. (...)