Frage an Silke Launert von Kurt G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Launert,
Ihrer Antwort vom 18.12.2015 auf
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f446201.html#q446201 fehlt mir noch der Nachweis der Wissenschaftlichkeit/Glaubhaftmachung.
Herrn Rieder geht es im Kern wohl um das "szenische Verstehen"
https://de.wikipedia.org/wiki/Szenisches_Verstehen
und die Darstellung der gebotenen Gesamtschau und Transparenz in Gerichtsverfahren, die sich auch z.B. im § 396 ZPO widerspiegelt.
Die Rechtsanwältinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen sowie die Verfahrensbeteiligten (aber auch die Gutachterinnen selbst!) würden doch die Gelegenheit haben, die Szenen wiederholt zu beschauen, um sich ein mögliches genaues bzw. richtiges Urteil zu bilden, sodaß ein rechtsfehlerfreies Urteil möglich wird. Psychiatrische Sachverständige könnten anhand des Videos - aus der Vogelperspektive- nachträglich ihre Fehleinschätzungen bestimmter Szenen revidieren. Oder ein anderer Sachverständiger könnte dies - im Sinne einer Zweitmeinung - gegenüber dem Gericht anregen, auf Fehler hinweisen, welche dem Gutachter unterlaufen sind.
Da Sie Juristin und mit den Gesetzen sind:
Meinen Sie nicht, daß in solchen Gerichts- Verfahren zweckgebunden erhobene Daten gemäß Datenschutzgesetz zweckgebunden zu speichern und zu nutzen wären?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Geologe Kurt Gommeringer
Sehr geehrter Herr Gommeringer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Dezember.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen, möchte ich auf meine
Antwort vom 18. Dezember verweisen, in der ich dargelegt habe, weshalb ich einer Videodokumentation grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Insbesondere bin ich überzeugt davon, dass eine während eines Gesprächs laufende Kamera Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert, MdB