Frage von Peter W. • 18.11.2024
Antwort ausstehend von Silke Launert CSU
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages und ich sprechen uns geschlossen weiterhin für die tatkräftige Unterstützung der demokratischen Werte in der von Russland angegriffenen Ukraine, sowie für deren fortwährende militärische Unterstützung zur Selbstverteidigung selbiger aus.