Frage an Silke Launert von Lisa H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Launert!
Sie schreiben: Wenn Sachverständiger und Proband einig sind, ist auch heute schon eine Videodokumentation möglich. Eine solche Einigkeit ist schön, besondere Bedeutung dürfte die unverfälschte Dokumentation durch Videoaufzeichnung ja aber gerade in den weniger harmonischen Untersuchungssituationen bekommen. Nach meinen Informationen lassen sich Videogeräte auf einfache Weise an- und abschalten. Haben erwachsene Probanden oder zur Begutachtung Verpflichtete das Recht, ihre eigenen Aussagen während einer psychiatrischen Begutachtung per Videoaufzeichnung unverfälscht zu dokumentieren? Wenn nein, aus welchem sachlichen Grund wird Ihnen dieser Schutz vor versehentlicher Fehldeutung oder vorsätzlicher Falschbegutachtung verwehrt?
Lisa Hase