Frage von Bernd R. • 01.09.2016
Antwort ausstehend von Silke Launert CSU
(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn beide, Sachverständiger und Proband, einverstanden sind, ist heute bereits eine Videodokumentation zulässig. In diesem Fall umfasst das Einverständnis in die anschließende gerichtliche „Verwertung“ der Aufzeichnung natürlich, dass das Gericht von allen Gesprächsinhalten Kenntnis erlangt. (...)
(...) Zur Beantwortung Ihrer Fragen, möchte ich auf meine Antwort vom 18. Dezember verweisen, in der ich dargelegt habe, weshalb ich einer Videodokumentation grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Insbesondere bin ich überzeugt davon, dass eine während eines Gesprächs laufende Kamera Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten. (...)