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Silke Launert
CSU
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Frage von Matthias H. •

Frage an Silke Launert von Matthias H. bezüglich Gesundheit

Viele wissenschaftliche Studien haben ja nun mittlerweile nachweisen können, dass die Wirkung homöopathischer Mittel nicht über die eines Placebos hinausgeht.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass Homöopathie dennoch apothekenpflichtig ist und damit den Anschein erweckt ein richtiges Medikament zu sein?

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für Homöopathie und andere Heilmethoden tragen, auch wenn keine Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 25. August, auf die ich im Folgenden gerne antworte.

Zur ersten Frage:

Aus meiner Sicht wäre es durchaus sinnvoll die Apothekenpflicht für homöopathische Mittel noch einmal genauer zu überprüfen. Die tatsächliche Wirksamkeit homöopathischer Mittel ist in vielen Fällen nicht wissenschaftlich erwiesen. Denkbar wäre für mich deshalb auch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht über den fehlenden Nachweis der Wirksamkeit der Präparate.

Zur zweiten Frage:

Ja. Von den Versicherten werden die alternativen Heilmethoden häufig als positive Ergänzung zur Schulmedizin wahrgenommen. Zudem ist der Placeboeffekt, also der Glaube an die Wirksamkeit, der die Selbstheilungskräfte aktiviert, in der Wissenschaft immer wieder zu beobachten. Zu berücksichtigen ist ferner, dass diese Leistungen bei den Gesamtausgaben der Krankenkassen nur einen sehr geringen Anteil ausmachen. Daher sehe ich keine Notwendigkeit für eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere kann der informierte und aufgeklärte Patient selbst entscheiden, wem er sich im Krankheitsfall anvertraut. Hier sollte der Gesetzgeber die Bürger nicht bevormunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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