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Silke Launert
CSU
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Frage von Jens S. •

Frage an Silke Launert von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Launert,

ich würde gerne wissen, welche Konzepte die CSU auf Bundes- und Landesebene zur Integration von Migranten verfolgt. Diese Frage steht v.a. im Kontext von Aussagen wie: „Das Schlimmste ist ein fußballspielender ministrierender Senegalese. Der ist drei Jahre in Deutschland – als Wirtschaftsflüchtling – den kriegen wir nie wieder los“, mich beschleicht das Gefühl, dass man sich nur darauf konzentriert Abschreckung zu bewirken, dabei die Integration der hier lebenden Migranten verhindert und so hausgemachte Probleme mit Parallelgesellschaften erzeugt.

Mit freundlichen Grüßen

J. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 22. August, auf die ich im Folgenden gerne antworte.

In den letzten Jahren hat Deutschland viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen aufgenommen. Die Integration der in Deutschland lebenden Migranten zu fördern, ist eine der wichtigsten innenpolitischen und gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Ziel der CSU ist es, dass möglichst alle die mit einer Bleibeperspektive nach Deutschland kommen, möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden und die deutsche Sprache erlernen.

Mit dem Integrationsgesetz, das letztes Jahr vom Bundestag verabschiedet wurde, haben wir den Grundsatz des Förderns und Forderns im deutschen Recht verankert. Wir fördern die Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig fordern wir aber auch die Teilnahme an Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen ein. Es geht also um ein gegenseitiges Geben und Nehmen, um dem Entstehen der von Ihnen angesprochenen „Parallelgesellschaften“ frühzeitig entgegenzuwirken.

Insbesondere haben wir auf Bundesebene die sogenannte „3+2-Regel“ eingeführt, um eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Geduldete Flüchtlinge können während der Gesamtdauer einer dreijährigen Ausbildung und für eine zweijährige Weiterbeschäftigung einen rechtssicheren Aufenthalt in Deutschland erhalten. Von dieser "3+2-Regel" profitieren sowohl die Flüchtlinge in der Ausbildung als auch die betroffenen Ausbildungsbetriebe, die nun mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern planen können.

Auf Landesebene haben wir in Bayern viel Geld in die Hand genommen, um die Integration der Geflüchteten zu in den Arbeitsmarkt zu fördern.
So haben wir etwa für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (Altersgruppe 16 – 21 Jahre) an öffentlichen beruflichen Schulen in Bayern Berufsintegrationsklassen eingerichtet, die von den Schülerinnen und Schülern vor dem Beginn einer Berufsausbildung oder einer weiterführenden Schule besucht werden. Mit diesem Angebot wollen wir die jungen Flüchtlinge auf eine anschließende Ausbildung oder Arbeit gezielt vorbereiten.

Im Rahmen des Integrationspakts hat die Bayerische Staatsregierung zudem mit den Industrie- und Handelskammern in Bayern sechs Schlüsselprojekte für eine erfolgreiche Integration vereinbart, die flächendeckend in Bayern umgesetzt werden. Nähere Informationen zu dem gesamten Maßnahmenpaket finden Sie hier: www.ihk-muenchen.de/de/Themen/Fl%C3%BCchtlinge/Positionen/ .

Schließlich liegt für mich eine gelingende Integration nicht nur in den Händen der staatlichen Institutionen. Es braucht auch persönliche Begegnungen im Arbeits- und Freizeitbereich. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die wertvolle Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und sozialen Einrichtungen in Bayern aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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