Wie wollen Sie sich politisch motivierter Kriminalität rechts entgegenstellen?
Sehr geehrte Frau Dr. Launert, wie wollen Sie sich politisch motivierter Kriminalität rechts entgegenstellen?
Mit freundlichen Grüßen,
Luca Tom P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Fakt ist: Der Rechtsextremismus ist eine immense Gefahr für unser Land. Der Kampf gegen Rechts muss daher konsequent und mit aller Härte des Rechtsstaates geführt werden. Hierzu muss an verschiedenen Stellen angesetzt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Kampf gegen Hass und Hetze im jeweils eigenen persönlichen Umfeld beginnt. Jeder und jede ist gehalten, den Mund aufzumachen, sich klar zu positionieren und vor allem zu widersprechen, wenn rassistische und antisemitische Äußerungen getätigt werden, sei es im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz. Auch wenn es unangenehm ist, die Kontroverse zu suchen, so halte ich diesen persönlichen Einsatz für absolut unverzichtbar. Denn auch eine Politik, die sich noch so sehr gegen Extremismus und Hass einsetzt, wird ohne das Engagement der Zivilgesellschaft nicht erfolgreich sein. Wir alle haben die Aufgabe, dazu beizutragen, dass die Grenze des Sagbaren nicht immer weiter ausgedehnt wird.
Im Rahmen meiner politischen Tätigkeit ist es mir besonders wichtig, das persönliche Gespräch zu suchen und die Diskussionen, die aufgeworfen werden, auch zu führen. Wenn ich der Auffassung bin, dass jemand möglicherweise abzudriften droht, aber noch erreichbar ist, versuche ich mit demjenigen zu diskutieren und meine Argumente überzeugend anzubringen. Darüber hinaus ist es mir wichtig, auch in den sozialen Netzwerken klare Haltung zu zeigen und hetzerischen Kommentaren klar und deutlich zu widersprechen. Im Falle von strafbaren Inhalten melde ich diese auch an die Polizei beziehungsweise an die Staatsanwaltschaft. Des Weiteren ist es Teil meiner Arbeit Schulklassen zu besuchen und auch im Rahmen dieser Veranstaltungen für Toleranz zu werben und mich klar gegen jede Form von Extremismus und Hass zu positionieren.
Auch wenn wir in den vergangenen Jahren und vor allem in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und Hetze auf den Weg gebracht haben, ist uns bewusst, dass weitere Schritte folgen müssen. Wir von der CSU fordern daher, das Recht konsequent im Netz durchzusetzen. Denn Fakt ist: Einige digitale Kommunikationsdienste haben sich zu Plattformen des Hasses und der Hetze entwickelt. Wir wollen, dass diese digitale Hetze beendet wird und wollen im Zuge dessen dafür sorgen, dass digitale Kommunikationsdienste zweifelsfrei unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen. Um Straftaten effektiv verfolgen zu können, braucht es aus unserer Sicht eine Nutzerdatenerhebung auch durch nummernunabhängige Telekommunikationsanbieter, damit die Behörden im begründeten Verdachtsfall einen Ermittlungsansatz zur Verfügung haben. Wir wollen zudem Telekommunikationsdienstleister zur Mitwirkung bei Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ verpflichten. Auch Anbieter, die ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben, sollen von dieser Pflicht erfasst werden.
Wie bereits erwähnt, haben die unionsgeführte Bundesregierung und der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:
- Gegen Hass und Hetze im Netz: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität haben wir die Anbieter großer sozialer Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet, den Nutzerinnen und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte bereitzustellen. Zudem sieht das Gesetz eine Berichtspflicht vor, wonach die Anbieter halbjährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten haben und diese Berichte für jedermann zugänglich im Internet veröffentlichen müssen. Anbieter sozialer Netzwerke, die ein wirksames Beschwerdemanagement gar nicht oder nicht richtig einrichten, begehen von nun an eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann sogar eine Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro festgesetzt werden.
- Wir haben das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, auf welchen etwa Drogen oder Waffen verkauft werden, unter Strafe gestellt. Die Veröffentlichung von Feindeslisten, ein insbesondere von rechtsextremistischen Tätern genutztes Instrument der Einschüchterung, sind nun verboten.
- Pakt für den Rechtsstaat: Gemeinsam mit den Ländern haben wir für eine verbesserte Personalausstattung gesorgt: 2.500 neue Stellen in der Justiz in den Ländern, davon 2.000 für Richter und Staatsanwälte, zusätzliche Stellen beider Bundesanwaltschaft und beim Bundesgerichtshof, 7.500 neue Stellen für Polizeiaufgaben durch Bund und Länder.
- Personelle Stärkung der Bundespolizei: In dem Zeitraum von 2016 bis 2020 hat sich die Personalstärke der Bundespolizei von 39.684 auf 49.945 Stellen, die des Bundeskriminalamtes von 5.260 auf 8.027 Stellen und die des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik von 611 auf 1.533 Stellen erhöht. Ähnliche Zuwächse gab es auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hinreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Launert