Frage an Silke Launert von Ernst S. bezüglich Familie
Guten Tag Fr. Dr. Launert,
Erziehungsgeld, Elterngeld, kostenlose Kita + evtl. Verpflegung:
Welche dieser staatlichen Leistungen ist an eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit von Müttern gebunden?
Haben Mütter als Nur-Hausfrauen Anspruch auf solche Leistungen?
Sehr geehrter Herr Strauß,
wie mir meine Mitarbeiterin mitgeteilt hat, ist Ihr Schreiben noch offen. Für die späte Antwort entschuldige ich mich persönlich.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. In Bayern gibt es gesondert das sogenannte Familiengeld.
Kindergartengebühren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bundesweit befreit das Gute-KiTa-Gesetz ab dem 1. August 2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II bekommen von den Kita-Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert MdB