Frage an Silke Launert von Herbert S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Zum Thema Direktversicherungen und Betriebsrenten: Hier Details eines emails vom Verein für Direktversicherungsgeschädigte:
2004 haben dann SPD, GRÜNE, CDU/CSU mit dem GMG-Gesetz (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) mitten im Spiel die Regeln geändert und beschlossen, dass Direktversicherungen, die aus dem Netto der Versicherungsnehmer - pauschal versteuert – ohne jegliche Beteiligung der Arbeitgeber – finanziert , gesetzlich als betriebliche Altersvorsorge deklariert wurden. Damit ist den Krankenkassen der Zugriff auf die Verbeitragung möglich. Arbeitnehmer-, Arbeitgeber-, Sonderbeitrag der Krankenkassen und Pflegeversicherung.
Über Nacht verloren damit die Versicherungsnehmer fast 20% ihres privat finanzierten Auszahlungsbetrages der Direktversicherung.
Das Gesetz wurde rückwirkend beschlossen.
Die 6,5 Millionen Direktversicherungsgeschädigte fühlen sich betrogen und sind wütend, dass die Politik seit mehr als 15 Jahren nichts, aber auch gar nichts unternimmt, diesen Zustand zu ändern.
Wann wird dieses Gesetz endlich zurückgenommen ? Direktversicherungen und Betriebsrenten sollen doch vor Altersarmut schützen. Die meisten Arbeitnehmer haben doch wie ich bereits während ihrer aktiven Zeit den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt und sollen jetzt nochmal zahlen...
Das ist einfach unfair und ungerecht.
Sehr geehrter Herr Saam,
wie mir meine Mitarbeiterin mitgeteilt hat, ist Ihr Schreiben bezüglich Direktversicherungen noch offen. Ich entschuldige mich persönlich für die späte Rückmeldung.
Es ist Ihnen ja bekannt, dass Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig sind. Wie zugesagt, haben wir daher an einer Lösung gearbeitet, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Dies gilt gerade auch, wenn durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden.
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) haben wir daher eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen: Mit dem Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden.
Es ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, doch persönlich empfinde ich es als keine gute Lösung. Ich setze mich hier, wie einige andere CDU und CSU Mitglieder, für eine vollständige Rückabwicklung ein. Aufgrund der durch die Corona Pandemie verursachten finanziellen Engpässe, wird es in nächster Zeit schwierig die vollständige Rückabwicklung voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert MdB