Frage an Silke Launert von Claudia K. bezüglich Familie
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 9. August 2017.
Die Kindertagespflege ist für viele berufstätige Eltern eine unverzichtbare Alternative zu den Kinderkrippen und Kindertagesstätten geworden. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen die Kindertagespflege zu stärken:
Dazu gehört für mich zunächst eine gerechte Entlohnung der Kindertagespflegepersonen. Sie übernehmen eine wertvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die entsprechend bezahlt werden muss. Das von Ihnen angesprochene Modell zur leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband der Kindertagespflege kann hierfür als Grundlage dienen. Zu berücksichtigen ist allerdings aus meiner Sicht, dass Kindertagespflegepersonen im Unterschied zu den Erzieher(innen) keine mehrjährige Berufsausbildung absolvieren, sondern „nur“ eine bestimmte Anzahl an Unterrichtseinheiten nachweisen müssen. Dieser Unterschied sollte sich auch in der Bezahlung bemerkbar machen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist zudem, dass In vielen Kommunen eine Betreuung zu Randzeiten, oder über Nacht bislang nicht vergütet wird. Hier muss aus meiner Sicht noch nachgebessert werden, um die Kindertagespflege zu stärken und an die tatsächlichen Bedürfnisse im Alltag der Eltern anzupassen.
Die von Ihnen angesprochene Wahlfreiheit der Eltern aus § 5 Abs. 1 SGB VIII findet dann ihre Grenze, wenn keine Plätze in der gewünschten Betreuungsform (mehr) vorhanden oder verfügbar sind. Das liegt in der Natur in der Sache.
Langfristig können wir die Wahlfreiheit der Eltern deswegen nur stärken, wenn wir weiter in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investieren. Der Bund wird in den nächsten Jahren mehr als eine Milliarde Euro für den Ausbau zur Verfügung stellen. Damit können etwa 100.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Mit den zusätzlichen Mitteln soll auch die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintrittsalter gefördert werden. Damit stärken wir insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Wahlfreiheit für die Betreuung von Kindern über drei Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert, MdB