
(...) Da Sie keine Antwort von Seiten des Landkreises erhalten haben, habe ich mich noch einmal erkundigt und erhielt die Auskunft, dass dem Landkreis die von Ihnen genannte Person bekannt ist, der Landkreis das Rechtsberatungsgesetz nicht verletzt sieht, aber geeignete Schritte in dieser Angelegenheit eingeleitet hat. (...)