Frage an Sigrid Hupach von Henry K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Hupach. Leider hat das Landratsamt Nordhausen nicht auf meine Anfrage geantwortet, so dass ich mich an Sie wende, da Sie eine Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises sind. Die NNZ-Online schreibt, dass in einer Flüchtlingsunterkunft durch einen geduldeten Aylaspiranten entgeltliche Rechtsdienstleistungen erbracht wurden. http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=180318#46876
Sofern Ihnen die die Angelegenheit (noch) nicht bekannt ist, wollen Sie sich bitte von den zuständigen Stellen in Kenntnis setzen lassen.
Frage: 1. Entspricht die Presseveröffentlichung den Tatsachen? 2. Ist die Person bekannt oder wird an deren Ermittlung gearbeitet? 3. Wer leitet die Ermittlungen. 4. Wurde gegen die Person ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Rechtsberatung eingeleitet, sofern sie bereits namentlich bekannt ist? (§ 20 RDG). 5. Falls Frage 4 = nein, wurde die zuständige Behörde unterrichtet und welche ist das?
Vielen Dank für die Klärung dieser Sache. MFG Henry Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
ich hatte bereits von dem Fall gehört, den Sie in Ihrer Anfrage ansprechen.
Da Sie keine Antwort von Seiten des Landkreises erhalten haben, habe ich mich noch einmal erkundigt und erhielt die Auskunft, dass dem Landkreis die von Ihnen genannte Person bekannt ist, der Landkreis das Rechtsberatungsgesetz nicht verletzt sieht, aber geeignete Schritte in dieser Angelegenheit eingeleitet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Hupach, MdB