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Sigrid Hupach
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Sigrid Hupach von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Abgeordnete Frau Hupach,

es geht mir um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.

In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.

Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte (Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).

http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf

Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2010. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.

http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Naehe-geistiger-Verwirrtheit--ein-deutsches-Gericht-ueber-den-privaten-Kreuzzug-des-Michael-Mueller-Karpe/4?&id=221

Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.

Haben Sie und die Mitglieder des Kulturausschusses mit dieser Grundlage denn gar kein Problem?

Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

nachdem wir uns auch auf anderen Wegen schon über das geplante Kulturgutschutzgesetz ausgetauscht haben, will ich Ihnen gern auch auf dieser Plattform auf Ihre Anfrage antworten.

Die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien werden sich noch intensiv mit dem Gesetzesvorhaben auseinandersetzen. Bisher gab es bereits einige kurze Diskussionen dazu, eine umfassende Behandlung wird aber erst stattfinden (können), wenn der Gesetzentwurf das Kabinett passiert hat und in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Alle Fraktionen haben angekündigt, dass sie dazu eine Anhörung im Ausschuss befürworten, mit Hilfe derer der Gesetzentwurf weiter qualifiziert werden soll.

Unabhängig davon haben wir uns natürlich auch in der Fraktion schon intensiv mit der Thematik befasst und an vielen Stellen haben meine Kolleginnen und Kollegen auch Gespräche dazu geführt, um Anregungen und Bedenken für die parlamentarische Debatte aufzunehmen.

Ich denke, es besteht Einigkeit darin, dass es einen illegalen Handel mit archäologischem Raubgut gibt – auch, wenn kein belastbares Zahlenmaterial im Detail vorliegen mag. Dies ist dem illegalen Handel als solchem doch immanent. Und es dürfte auch Einigkeit darin bestehen, dass dieser Handel zu unterbinden, wenigstens zu erschweren ist. Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob sich Terrororganisationen wie der sogenannte „Islamische Staat“ damit finanzieren oder nicht. Die Notwendigkeit, den illegalen Handel zu unterbinden, besteht auch so. Die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Händlerinnen und Händler sprechen für diese Absicht. So begrüßenswert und wichtig die Verhaltenskodizes sind, sie allein reichen aber nicht aus. Es braucht, und davon bin ich überzeugt, gesetzliche Regelungen.

Deutschland schlägt mit dem geplanten Kulturgutschutzgesetz keinen Sonderweg ein, vielmehr gibt es eine ganze Reihe von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2199 (2015) alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, „geeignete Schritte [zu] unternehmen, um den Handel mit irakischem und syrischem Kulturgut und anderen Gegenständen von archäologischer, historischer, kultureller und religiöser Bedeutung und wissenschaftlichem Seltenheitswert, die seit dem 6. August 1990 aus Irak und seit dem 15. März 2011 aus Syrien unrechtmäßig entfernt wurden, zu verhüten, namentlich durch ein Verbot des grenzüberschreitenden Handels mit solchen Gegenständen“. (S. 6) Zudem möchte ich an dieser Stelle auf die UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kultur verweisen, die bereits aus dem Jahre 1970 stammt und die Deutschland 2007 ratifiziert hat.

Auch die Europäische Union hat die Ein- und Ausfuhr sowie den Handel mit Kulturgütern aus dem Irak mit der Verordnung 1210/2003 sowie aus Syrien mit der Verordnung 1332/2013 verboten.

Sehr geehrter Herr Schmidt, diese vielfältigen Regelungen verdeutlichen doch: es gibt hinreichende Gründe, um auch in Deutschland gegen die illegale Einfuhr archäologischer Kulturgüter vorzugehen. Dass dies eine pauschale Verunglimpfung des gesamten Handels mit Antiken darstellt, kann ich nicht erkennen – weder in der Gesetzesbegründung noch in den Äußerungen der BKM bzw. meiner Kolleginnen und Kollegen im Kulturausschuss.

Wie eingangs erwähnt, wird es im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch zu ausführlichen Diskussionen kommen, über die ich Sie gern informiere.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Hupach, MdB

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