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Sigrid Hupach
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Sigrid Hupach von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrete Frrau Hupach,

zu Ihrer Antwort und der Nachfrage von Dr. Kyritsis ergänze ich: Der neue Entwurf zum KTSCHG zeigt ein tiefes Mißtrauen gegenüber dem Bürger, für den bisher die Unschuldsvermutung galt, aus (Stellungnahme der DNG: http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3688 ), verstößt insbesondere gegen den Rechtsgrundsatz der Vorhersehbarkeit (Stellungnahme RA Joachim Walser: http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3686 ), auch führt die Aufgabe des Listenprinzips bei der Rückgabe zu großer Rechtsunsicherheit für den eigenen Souverän (140 Vertagsstaaten), was zu Willkür führen kann. Politiker vom eigenen Souverän gewählt, mögen daher auch an die Rechtsicherheit für diesen denken, also wie weltweit üblich nicht nur musterschülerhaft international glänzen zu wollen. Es geht sehr wohl um eine adäquate Problemanalyse. Wenn es diese gegeben hätte, sähe der neue Entwurf anders aus (Wessel, Müller-Karpe, usw. haben keine Partikularinteressen?), auch vermisse ich hinsichtlich der Kosten- und Folgenabschätzung, die Länder werden sich bedanken, in der Entwurfskommentierung jedweden Realitätssinn. Seit ca. 5 Jh. werden Münzen, ein serielles Massenerzeugnis der Altagskultur, welche daher eigentleich vom Begriff "archäologisches Kulturgutgut mittels eigener Kategorie scharf abgegrenzt werden sollten, gesammelt und gehandelt.
Haben Sie die Problematik wirklich verstanden? Meinen Sie wirklich der Saat sollte jetzt seine Befugnisse so weit ausdehnen? Meinen Sie nicht das nur ganz wenige Kulturgüter von ganz herausragender Bedeutung und erheblichem wissenschaftlichem Wert geschützt werden sollen? Geht es nicht auch um das Menschenbild, insbesondere um das Verhältnis Bürger zu Staat? Haben Sie die Sache wirklich vom Ende her bedacht, sehen Sie nicht die unheimliche Praxisferne des Entwurfes, die mich am gesunden Menschenverstand zweifeln läßt, wollen Sie nicht die den Intentionen entgegenstehenden kontraproduktiven Auswirkungen sehen?

Grüße

Jürgen Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie Sie wissen, hat das parlamentarische Verfahren zum Kulturgutschutzgesetz noch nicht begonnen, da es noch keine abschließende Befassung mit dem Gesetzentwurf im Kabinett gegeben hat.
Daher bleibt mir an dieser Stelle nur, auch Ihnen zu versichern, dass wir die an uns herangetragenen Anregungen und Bedenken gegenwärtig sammeln und im parlamentarischen Verfahren prüfen und berücksichtigen werden, wenn es denn erst einmal begonnen hat. Es liegen mittlerweile eine ganze Reihe von Anfragen und Stellungnahmen vor, die wir selbstverständlich in unsere Meinungsbildung und die Arbeit am dann zu beratenden Gesetzentwurf einbeziehen werden. Dabei stehe ich auch im intensiven Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Hupach

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