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Sigrid Hupach
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Frage von Dr. Christoph K. •

Frage an Sigrid Hupach von Dr. Christoph K. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Hupach.

Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Schmidt. Ich möchte an dieser Stelle gerne kurz nachbereiten, soweit mir das bei 2.000 Zeichen möglich ist. Jegliche an diesem Problem beteiligten Parteien haben ein Partikularinteresse. Selbstverständlich wird keine der beteiligten Institutionen öffentlich pauschale Verunglimpfung ausstoßen.

Sollte es Ihre Zeit aber ermöglichen, bitte ich Sie einmal im www zu recherchieren. Hier werden zum großen Teil anonym schwere Verunglimpfungen geäußert. Meine Aufforderung mit dem eigenen Namen zu diesen Äußerungen zu stehen wurde ignoriert. Ich bitte Sie sich die Diskussionsbereich der Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" zu Gemüte zu führen. Wie ich der Kulturstaatsministerin Frau Prof. Grütters auf der Plattform Abgeordnetenwatch schon mitgeteilt habe, geht meines Erachtens ein tiefer Riß durch unsere Gesellschaft. Durch eine verbissene und von Argwohn geleitete Debatte ist die Atmosphäre vergiftet.

Die Problematik in Krisenregionen wie Syrien und dem Irak sind auch durch die geschichtlichen Wechselbeziehungen mit den westlichen Staaten entstanden. Das geplante Gesetz hat aber noch tiefgreifender Ansatzpunkte als die von uns mitverschuldete Bürgerkriege im Nahen Osten.

Mir scheint es, Sie nutzen diese Konflikte als Aufhänger und Begründung, was ich als zu einseitig und fahrlässig erachte. Was tuen Sie, damit wir einen gesellschaftlichen Konsens finden? Und zwar ohne daß mündigen Bürgern wieder ein unrühmliches & pauschalisierendes Gesetz oktroyiert wird?

Bitte befassen Sie sich tiefergehender mit der gesellschaftlichen Verpflechtung von Sammlern, Händlern, Wissenschaftlern als Personen und auch privaten bzw. staatlichen Institutionen. Das Gesetz hat jetzt schon reichlich gesellschaftliches Sprengpotential.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Kyritsis

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Sehr geehrter Herr Kyritsis,

seien Sie bitte versichert, dass wir im parlamentarischen Verfahren, wenn es denn erst einmal begonnen hat, alles an Für und Wider gewissenhaft abwägen und die Betroffenheit einzelner Bereiche des Kulturguthandels prüfen werden. Das wird keineswegs oberflächlich und nur basierend auf gutem Glauben einer einzelnen Person gegenüber geschehen. Meine grundsätzliche Zustimmung für ein neues Kulturgutschutzgesetz habe ich schon in der Antwort an Herrn Schmidt verdeutlicht. Auch aus der Position auf meiner Webseite ist ersichtlich, dass ich keineswegs die aktuell betroffen machenden Nachrichten aus Syrien und dem Irak als einzigen Grund ansehe, warum eine Novellierung nottut. Bisher befindet sich der Gesetzentwurf noch immer in der Ressortabstimmung im Kabinett. Dennoch ist der Entwurf in der Fassung vom September 2015 veröffentlicht worden, so dass sich – abgesehen von Ländern, Kommunen und Fachverbänden – auch Bürgerinnen und Bürger darüber informieren und ihre Bedenken und Anregungen äußern konnten. Dies ist bei anderen Gesetzesvorhaben keinesfalls üblich. Und dass bestimmte Forderungen bereits zu Änderungen geführt haben, verdeutlicht die veröffentliche Fassung, wenn man sie mit dem zuvor kursierenden Referentenentwurf vergleicht. Auf jeden Fall werden diese Anregungen auch in der noch ausstehenden parlamentarischen Debatte eine Rolle spielen – und ganz sicher auch bei der geplanten Anhörung zur Sprache kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Hupach

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