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SPD
• 04.06.2012

(...) Grundsätzlich gilt: Parteispenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigen, sind nach § 25 III Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich („ad hoc“) anzuzeigen. (...)

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SPD
• 04.06.2012

(...) Jeder Bundestagsabgeordnete hat das gleiche Recht im Bundestag zu sprechen – egal, ob er die Mehrheitsmeinung in seiner Fraktion vertritt, oder nicht. Gerade wir Bundestagsabgeordnete müssen sehr genau darauf achten, dass wir nicht den Eindruck erwecken, wir wollten von den Fraktionslinien abweichende Meinungen im Bundestag unterdrücken. Die entsprechende Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses, auf die sich die Debatte bezieht, ist in der SPD-Fraktion bislang nicht beraten worden. (...)

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