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Frage von Dirk S. •

Frage an Sigmar Gabriel von Dirk S. bezüglich Innere Sicherheit

Die vorgegeben Themenauswahl ist leider unzureichend. Es fehlt der der Bereich: Parteienfinanzierung/Korruption!

Guten Tag Herr Gabriel.

*die SPD hat sich in der Vergangenheit für mehr Transparenz ausgesprochen und die engen Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft kritisiert. Dabei spielt das Parteiengesetz eine zentrale Rolle, weil dort die Offenlegung von Parteispenden geregelt ist.

Wie groß die Transparenzlücken im Parteiengesetz sind, hat eine Spende von 15.000 € an die Marburger SPD verdeutlicht, deren Herkunft weiterhin unbekannt ist. Das bestehende Parteiengesetz macht eine genaue Zuordnung von Spenden nämlich nicht möglich, da Spenden nur für die gesamte Partei aufgelistet werden. Ob es sich bei dem Empfänger um einen Ortsverein in Niedersachsen, einen Unterbezirk in NRW oder die Bundespartei handelt, bleibt unbekannt.

Bei Parteispenden auf kommunaler Ebene sind 15.000 € jedoch keine Kleinigkeit und zur Bewertung einer solchen Spende ist eine zeitnahe Offenlegung des Spenders dringend notwendig.

Meine Frage:

Wer ist der Spender und warum versuchen Sie diesen Vorgang zu verschleiern?

*Text aus "Lobbycontrol.de"

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stuckenbrok,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Mitteilungen im Bezug auf konkrete Spendenvorgänge an die SPD ist unsere Schatzmeisterin Dr. Barbara Hendricks zuständig. Sie erteilt Ihnen gerne Auskunft. Sie erreichen Sie auch auf http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_barbara_hendricks-575-37641.html .

Grundsätzlich gilt: Parteispenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigen, sind nach § 25 III Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich („ad hoc“) anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.

Die Vorschriften des Parteiengesetzes sind Ergebnis ausführlicher, öffentlicher und parlamentarischer Diskussionen. Sie wurden mehrfach ergänzt und erweitert.

Davon unabhängig sind wir aber offen für eine Herabsetzung der Veröffentlichungsgrenzen. Auch ist für die SPD durchaus vorstellbar, die „ad hoc“-Grenze zu verringern.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel