
(...) Ich bin mir aber nicht sicher, ob es zu diesem Zeitpunkt notwendig ist, Eltern-Kind-Entfremdung als spezifischen Punkt in die genannten Gesetze aufzunehmen. Das liegt zum einen daran, dass wir in den letzten Jahren viele Regelungen zum Kinderwohl weiterentwickelt haben, z.B. mit dem Bundeskinderschutzgesetz. Es gibt also schon heute sehr ausführliche Regelungen zum Schutz des Kinderwohls, die sowohl physische als auch psychische Gefährdungen abdecken. (...)