Frage an Sigmar Gabriel von Petra P. bezüglich Jugend
Auch ich habe FRagen zur Beschneidung...
Herr Gabriel
wie sie wissen, gibt es im GG Grundrechte, die manchmal miteinander in Konflikt kommen. Die Meinungsfreiheit ist beispielsweise eingeschränkt, wenn sie mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert.
Das Thema Beschneidung tangiert das Selbstbestimmungsrecht, die körperliche Unversehrtheit und den Schutz der Familie.
Meine Fragen dazu?
Es besteht Religionsfreiheit für den Einzelnen. Er darf weder vom Staat noch von einer Institution genötigt werden. Darf das "Selbstbesstimmungsrecht einer Religionsgemeinschaft" (gibt es das überhaupt im GG?) über die Religionsfreiheit eines Einzelnen stehen.
Darf das Religionsrecht des Kindes selber entscheiden so torperdiert werden, dass er, obwohl er später die Möglichkeit hat, seine von den Eltern vorgebene Religion zu negieren immer noch das Mal der Religion tragen muss?
Religiöse Ansichten von Eltern tangieren manchmal die Gesetzgebung des STaates. Siehe Schulrecht. Kollidiert für sie eine körperliche Kennzeichnung (ähnlich einer Brandnarbe) nicht mit dem Gesetz der Körperverletzung - trotz oder gerade religiösr Intention?
Religiöse Traditonen oder Merkmale unterliegen Gesetzgebung und Wandel der Zeit. Verheirate Frauen mussten die Haube tragen, Hexen wurden verbrannt? Gilt eine Tradition mehr denn das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Sind sie der Ansicht, dass der freie bewußte Wille des Menschen sich einer Beschneidung zu unterziehen weniger wiegt als die traditonelle Religionsausübung der Eltern?
Wenn das Elternrecht für Sie schwerer wiegt - dürfte dann die traditonelle Züchtigung wieder eingeführt werden - getreu Luther "wer sein Kind liebt, züchtigt es"?
Halten Sie die Trennung der Gewalten für richtig? Wenn ja, halten Sie eine Verunglimpfung von Religionsführern über das Urteil der Judikative, die sich auf dt. Gesetze "Körperliche Unversehrtheit" bezieht für anmaßen oder teilen Sie deren Wortlaut ("die sollen das Maul halten")
Danke für eine Antwort