Frage an Sigmar Gabriel von Heike M. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Gabriel,
ich würde gerne wissen, da Sie ja auch für den Kinder- und Jugendschutz und die Kinderrechte eintreten, ob Sie sich vorstellen könnten, dass die jetzt in Bayern in den Ärzteleitfaden aufgenommene Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) als besondere Form des seelischen Missbrauchs auch grundlegend in das SGB VIII und in den § 1666 aufgenommen werden könnte? Seelischer Missbrauch wird von vielen Experten neben den körperlichen Missbrauch gleichgestellt. Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Michalski
Sehr geehrte Frau Michalski,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gebe Ihnen natürlich Recht, dass sowohl körperlicher als auch seelischer Missbrauch einem Kind schadet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es zu diesem Zeitpunkt notwendig ist, Eltern-Kind-Entfremdung als spezifischen Punkt in die genannten Gesetze aufzunehmen. Das liegt zum einen daran, dass wir in den letzten Jahren viele Regelungen zum Kinderwohl weiterentwickelt haben, z.B. mit dem Bundeskinderschutzgesetz. Es gibt also schon heute sehr ausführliche Regelungen zum Schutz des Kinderwohls, die sowohl physische als auch psychische Gefährdungen abdecken. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Fachkräften vor Ort auch die Zeit geben, die neuen gesetzlichen Regelungen umzusetzen, denn schließlich müssen auch diese sich erst mal aus- und weiterbilden, sich vernetzen und Praxiserfahrungen sammeln. Ich denke, dass es stärker auf die Einbeziehung und Umsetzung in der Praxis ankommt als auf eine neue gesetzliche Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel