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Antwort von Sigmar Gabriel
SPD
• 04.06.2012

(...) Diese Änderung soll vor allem den Rechtsschutz für Vereinigungen gewährleisten, die vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden sind, weil sie keine Parteien seien. Bisher gab es für diesen Fall nur die Möglichkeit, nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einzuleiten. Ziel der Änderung ist es jedoch, schon vor der Wahl für die Vereinigungen Rechtsschutz zu gewähren. (...)

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