Frage an Sigmar Gabriel von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gabriel,
mit bedauern muss ich feststellen das der Art. 93 GG," Klagerecht vor dem BVerfG" geändert werden soll.
Warum wird die Änderung nicht öffentlich diskutiert?
Wie stehen Sie, wie steht die SPD zu der Änderung?
Warum soll der Klageweg erschwert werden?
Welchen Sinn sehen Sie in der Änderung?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Günzel-Jugel
Sehr geehrter Herr Günzel- Jugel,
in Artikel 93 GG sind die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht beschrieben. Durch die Grundgesetzänderung soll eine neue Verfahrensart eingefügt werden. Diese Änderung soll vor allem den Rechtsschutz für Vereinigungen gewährleisten, die vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden sind, weil sie keine Parteien seien. Bisher gab es für diesen Fall nur die Möglichkeit, nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einzuleiten. Ziel der Änderung ist es jedoch, schon vor der Wahl für die Vereinigungen Rechtsschutz zu gewähren. Es geht folglich einzig und allein um den Gedanken der Rechtsschutzmöglichkeit für Vereinigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel