Portrait von Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sigmar Gabriel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter G. •

Frage an Sigmar Gabriel von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gabriel,

mit bedauern muss ich feststellen das der Art. 93 GG," Klagerecht vor dem BVerfG" geändert werden soll.
Warum wird die Änderung nicht öffentlich diskutiert?
Wie stehen Sie, wie steht die SPD zu der Änderung?
Warum soll der Klageweg erschwert werden?
Welchen Sinn sehen Sie in der Änderung?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Günzel-Jugel

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Günzel- Jugel,

in Artikel 93 GG sind die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht beschrieben. Durch die Grundgesetzänderung soll eine neue Verfahrensart eingefügt werden. Diese Änderung soll vor allem den Rechtsschutz für Vereinigungen gewährleisten, die vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden sind, weil sie keine Parteien seien. Bisher gab es für diesen Fall nur die Möglichkeit, nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einzuleiten. Ziel der Änderung ist es jedoch, schon vor der Wahl für die Vereinigungen Rechtsschutz zu gewähren. Es geht folglich einzig und allein um den Gedanken der Rechtsschutzmöglichkeit für Vereinigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigmar Gabriel