Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen
Die Bundeswehr nutzt den Einsatz von Leiharbeitenden zur Bewältigung von Arbeitsspitzen und zum Ausgleich von temporären Personalvakanzen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Nutztiere in Deutschland brauchen mehr Luft, mehr Licht und mehr Platz und Auslauf bzw. Weidegang als bisher. Die Haltungsbedingungen müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.
Die Bundeswehr hat sich immer an die Regeln des Kriegsvölkerrechts gehalten und wird das auch in der Zukunft tun. Der Einsatz von Waffen unterliegt stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Schutz von Zivilisten spielt dabei eine große Rolle.
Es steht für mich außer Frage, dass eine grundlegendere Wahlrechtsreform notwendig ist, um ein dauerhaft übergroßen Bundestag zu vermeiden. Eine solche Reform wollen wir gemeinsam mit den anderen Parteien in der jetzt anstehenden Legislaturperiode umsetzen.
Im Kern geht es für mich dabei letztlich darum, wie wir den bestmöglichsten Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in ihren gefährlichen Auslandseinsätzen sicherstellen können. Für diesen Zweck erachte ich den Einsatz von bewaffneten Drohnen grundsätzlich für sinnvoll.