Wären Sie bereit, einem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Fehlern, die während der Corona-Pandemie seitens der Ministerien und poltisch Verantwortlichen gemacht wurden, zuzustimmen?
Themen könnten sein: Maskenpflicht Grundschüler, Testpflicht Grundschüler (5 Tage), Ausgrenzung mit 2 G, Maskendeals Union, kein runder Tisch, Anhörung nur weniger und immer gleicher Experten, Blick auf Skandinavien, wenig Stärkung des Immunsystems, Ausgangssperren, Konzentration auf genetische Impfstoffe, Strategiepapier des BMI, etc.
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem möglichen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Corona-Pandemie.
Ich sehe derzeit keinen Grund, einen solchen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag einzusetzen.
Es gehört zu den Wesenszügen unserer parlamentarischen Demokratie und unseres Rechtsstaates, dass wir über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die grundgesetzlich verankerte Freiheiten ein- und beschränken, kontinuierlich und öffentlich diskutieren. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene haben wir die Auseinandersetzung dazu nicht gescheut, sondern im Gegenteil darüber in der Sache hart miteinander gestritten. Zugleich muss aber klar sein, dass wir uns in den Hochphasen der Pandemie in einer absoluten Notlage befunden haben, in der sich politische Entscheidungsträgerinnen und –träger anhand der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen mit aller Kraft um den richtigen Weg bemüht haben.
Wir haben seitdem viel über SARS-CoV-2 gelernt und wir haben auch schmerzhaft erlernt, dass wir uns für künftige Pandemien bessern aufstellen müssen.
Dass sich in dieser noch nie da gewesenen Krise einzelne politische Mandatsträger durch Maskengeschäfte persönlich bereichert haben, ist für die meisten von uns schlicht nicht zu rechtfertigen. Es war daher auch richtig, dass nach dem Bekanntwerden der Maskenaffäre im Einzelnen unverzüglich strafrechtlich ermittelt und von der Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben wurde. Die Urteile des Oberlandesgerichts München haben hier gezeigt, dass eine Schärfung des § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) dringend notwendig ist, um ein solches Verhalten künftig zu verhindern. Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat es daher auch so im Koalitionsvertrag vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller