(...) Unsere Demokratien stehen für Rechtsstaat, Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit. Wir haben in den vergangenen Jahren unbestreitbar auch manche Methoden auf US-amerikanischer Seite im Kampf gegen den Terrorismus feststellen müssen, die mit den deutschen Vorstellungen nicht vereinbar sind. Es zeigt sich aber auch an den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von Amerika zu Guantánamo, dass der amerikanische Rechtsstaat funktioniert. (...)
(...) Sie fragen in Ihre Email, weshalb in Ihrem Pass „deutsch“ und nicht „Bundesrepublik Deutschland“ steht. Das Adjektiv „deutsch“ bezieht sich auf das Substantiv „Staatsangehörigkeit“. Das heißt: Sie haben die „deutsche Staatsangehörigkeit“ und sind somit Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Selbstverständlich ist das Spielen von so genannten Killerspielen nicht der einzige Grund für die Entstehung von Gewalt bei und unter Jugendlichen. Allerdings können bei Jugendlichen und Kindern gewaltverherrlichende Computerspiele zu einer Abstumpfung gegenüber Gewalt und somit zu einer geringeren Hemmschwelle führen, wobei meiner Meinung nach das "nicht darüber Nachdenken" bei der virtuellen Tötung eines Gegners schon ein Ausdruck von einer beginnenden Abstumpfung gegenüber dieser Anwendung von Gewalt sein kann. (...)
(...) Ich halte jedoch angesichts der weltweiten Lage der Menschenrechte nichts davon, nur auf die USA zu zeigen, so wie ich dies Ihrer Frage entnehme. Es gibt zahlreiche Länder auf dieser Erde, wo Folter und unmenschliche Behandlung leider zu den alltäglichen Erfahrungen von Gefangenen zählen. (...)
(...) Nun ist abzuwarten, wie die geplante Privatisierung genau aussehen soll. Als Politiker aus dem ländlichen Raum werde ich ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass der Nah- und Regionalverkehr durch eine Privatisierung nicht ins Hintertreffen gerät. Grundsätzlich bin ich allerdings kein Gegner von Privatisierungen, wenn sie verfassungsgemäß durchgeführt werden. (...)
(...) Warum der Amtsträger nicht auch bei einer lediglich versuchten Abgabenüberhebung bestraft wird, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Immerhin ist bei § 352 StGB (Gebührenüberhebung) die Versuchsstrafbarkeit in Absatz 2 angeordnet. Erklären lässt es sich lediglich so, dass der historische Gesetzgeber mit § 353 StGB eine Privilegierung schaffen wollte, da der Zahlende sich jederzeit über den gesetzlichen Umfang seiner Zahlungspflicht informieren kann (so Träger in Schönke/Schröder § 353 Rn. (...)