(...) Ich bin mir sehr sicher, dass die Abwägung - wie in allen freiheitlichen Staaten der Welt - zugunsten der Möglichkeit der Beschneidung von Jungen ausfällt. Ein Verbot der Beschneidung von Jungen würde demnach gegen das Grundgesetz verstoßen - und kann damit auch nicht Gesetzeslage in Deutschland werden. (...)
(...) Die Knabenbeschneidung ist nicht auf jüdische und islamische Kulturkreise beschränkt, sondern wird darüber hinaus - auch aus nichtreligiösen Gründen - in den USA, Australien, Südkorea und Teilen Afrikas praktiziert. Die Beschneidung ist also Teil des 21. Jahrhunderts. (...)
(...) Die Beschneidung von Knaben ist etwas vollkommen anderes als die Verstümmelung von Mädchen. Daher wird auch die Verstümmelung von Mädchen nicht erlaubt, nur weil die Knabenbeschneidung legal bleibt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Als Muslim bin ich genau wie Sie beschnitten. Anders als Sie sehe ich darin jedoch kein Problem, sondern fühle mich wohl. (...)
(...) Als Muslim und auch als Rechtsanwalt habe ich die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen immer als zulässig angesehen. Daran hat auch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. (...)