War das Verhalten ihrer Fraktion während und nach dem abgelehnten GO-Antrag zum Zitieren des Ministers "konstruktive Oppositionsarbeit"?
Sehr geehrter Herr Müller,
in der Parlamentsdebatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes wird von ihrer Partei die Zitierung des zuständigen Ministers nach Bundestags-GO gefordert. Dies endet folgend in einer Abstimmung, in der unter anderem von Ihnen ein eingeworfen, dass das Abstimmungsergebnis uneinheitlich wäre, sowie von anderen Mitgliedern ihrer Fraktion, dass es kein eindeutiges Mehrheitsverhältnis gäbe.
Wenn man sich Mühe macht und das Verhältnis nachzählt kommt auf ein ungefähres Ergebnis von 90 (Ampel-Koalition) zu 50 (Opposition) Anwesenden und abstimmenden. Somit besteht doch eine äußerst eindeutige Mehrheit.
Ist dies die von ihrer Partei angekündigte "konstruktive Oppositionsarbeit"? Von Außen wirkt es wie ein künstliches Erschaffen von Reibepunkten, die aber an der Realität vorbei zielen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Herbeirufung von Regierungsmitgliedern durch das Parlament zählt zu den grundlegenden Kontrollrechten und ist in Artikel 43 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Daher ist die Zitierung im Sinne einer konstruktiven Debatte, die vom zuständigen Minister begleitet werden sollte. Es ist eine Farce, wenn der zuständige Minister bei einer solchen Debatte nicht anwesend ist und wird gekrönt von Aussagen der SPD, der Minister Prof. Dr. Lauterbach sei in einer Kabinettsbesprechung, während der Justizminister auf der Regierungsbank sitzt.
Da es bei der folgenden Abstimmung um Sichtmehrheiten ging und aus meiner Perspektive dies nicht so eindeutig schien, wie es anscheinend auf einem Bildschirmbild war, musste nachgezählt werden.