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Sebastian Münzenmaier
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Frage von Annette S. •

Wie oft wird man sich bei einer Impfpflicht gegen Corona pro Jahr impfen lassen müssen?

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Sehr geehrte Frau S.,

es ist abzusehen, dass die Bundesregierung der sogenannten Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) schon bald versuchen wird, eine allgemeine Corona-Impfpflicht einzuführen.

Mit Stand von heute liegt uns jedoch noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor, der diesen Bestandteil einer allgemeinen gesetzlichen Corona-Impfpflicht näher regelt. Derzeit gilt man als vollständig geimpft, sofern man „alle notwendigen Impfungen erhalten“ hat. Das bedeutet, nach dieser Definition, dass man entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten hat oder mit einem Impfstoff (gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) geimpft worden ist, der auch bei einmaliger Impfung den Impfschutz bietet, mit dem man wenigstens zeitweise als "vollständig geimpft" gilt. Vollständig geimpft in diesem Sinne ist man dann ab dem Zeitpunkt von 14 Tagen nach Vollendung der Impfserie, also am 15. Tag nach der letzten Impfung. Bislang ist dieser Status in der Bundesrepublik noch nicht auf eine konkrete Zeit beschränkt. 

Ihre Frage ist aber völlig berechtigt. Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Politik in Erwägung zieht, diesen Impfstatus sehr wohl zeitlich zu begrenzen. Andere Länder sind diesen Weg bereits gegangen: Österreich etwa erkennt eine vollständige Impfung nur dann an, wenn die Zweitimpfung nicht mehr als 360 Tage zurückliegt. Dies liegt offenkundig daran, dass die Schutzwirkung keineswegs so gut ist, wie durch Politik und Medien sowie Teile der Wissenschaft zunächst versprochen. Anzeichen dafür ist nicht nur die auch in der Bundesrepublik angelaufene Werbekampagne für den sogenannten „Booster“, sondern die Tatsache, dass man in anderen Ländern bereits die vierte Impfung vorbereitet.

Inwiefern die Häufigkeit einer Impfung im Rahmen einer allgemeinen Impfpflicht auch in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben wird, das ist für uns als Oppositionspolitiker noch nicht absehbar.

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt eine allgemeine Impflicht mit den neuartigen Covid-19-Impfstoffen jedoch grundsätzlich ab.

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