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Sebastian Hartmann
SPD
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zu Talkshow-Teilnahmen im öff.-rechtl. Rundfunk von Klimaaktivisten, die Straftaten ankündigen? Wie wird eine Radikalisierung vermieden? Sollten die Aktivisten die Kosten tragen ?

Sehr geehrter Herr Hartmann,
wie stehen Sie dazu, dass der öff-rechtl.Rundfunk, der ja verfassungstragend sein soll und zwangsfinanziert wird, Leuten eine Plattform bietet, die Straftaten in Form von nicht angemeldeten Demonstrationen als Straßenblockaden, gewaltsames und sachbeschädigendes Eindringen in Flughäfen und das Beschmieren von historisch bedeutsamen Kunstwerken ankündigen und durchführen? Sollten Ihres Erachtens die Rundfunkräte einschreiten?
Wie wird eine weitere Radikalisierung vermieden? Erst waren es Straßenblockaden, zuletzt Eingriffe in den Flugverkehr. Muss die kritische Infrastruktur (z.B. Kohlekraftwerke) gg. diese Personen geschützt werden?
Muss das Ankündigen von Straftaten, das m.E. über das verfassungsrechtlich gedeckte Grundrecht der Meinungsfreiheit hinausgeht, stärker sanktioniert werden? Wie stehen Sie dazu?
Ist Ihnen bekannt, ob Kosten der Einsätze (Polizei, Rettungswagen etc.) den Aktivisten auferlegt werden? Wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt mit seiner unabhängigen und unparteiischen Berichterstattung maßgeblich zu einer vielfältigen und demokratischen Diskussionskultur in Deutschland bei und gewinnt in Zeiten von populistischer oder gar falscher Berichterstattung stetig an Bedeutung. Umso wichtiger ist es, diesen als unabhängiges Forum zu erhalten und die Darstellung eines möglichst breiten Meinungsspektrums zu ermöglichen.

Ausgenommen hiervon sind ganz klar Straftäterinnen und Straftäter, die aus ihrer Überzeugung heraus Ordnungswidrigkeiten und Nötigungen begehen oder gar das Leben von anderen gefährden. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, denn die Aktionen stellen kein legitimes Protestmittel sondern Straftaten dar. Dementsprechend müssen diese geahndet werden, in einigen Fällen mit Geld- oder auch Gefängnisstrafen. Der Rechtsstaat ist hier handlungsfähig und wird seiner Aufgabe zuverlässig nachkommen, wie beispielsweise durch die Razzia gegen Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" im vergangenen Dezember aufgrund des Verdachtes der Gründung einer kriminellen Vereinigung.

Es bleibt dabei, dem großen friedlichen Teil dieser Protestbewegung die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung in die Öffentlichkeit zu tragen. Ich vertraue dort auf die fähigen Journalistinnen und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hoffe auf eine kritische und sachgemäße Einordnung von Aussagen in den gesamtpolitischen Kontext.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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