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Sebastian Hartmann
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Frage von Felix H. •

Wann rechnen Sie als Sprecher im Innenausschuss mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser?

Wann rechnen Sie mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie vom 27. April 2016 "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates". Es geht um Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2022/2019 wegen teilweiser Nichtumsetzung der Richtlinie 2016/680 in Bezug auf die Tätigkeiten der Bundespolizei & das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2022/2030 betreffend die Umsetzung von Artikel 47 Absatz 2 der Richtlinie 2016/680 über die Abhilfebefugnisse von Datenschutzaufsichtsbehörden.

Federführend ist das Ministerium von N. Faeser. https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-kommission-leitet-drei-fallen-rechtliche-schritte-gegen-deutschland-ein-2022-05-19_de

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, auf welche ich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gerne kurz eingehe.

In dem Vertragsverletzungsverfahren rügt die EU Kommission mit Mahnschreiben vom 19. Mai 2022 die unzureichende Umsetzung von Artikel 47 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/680 nationales Recht. Hierzu hat die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 19. Juli fristgerecht Stellung genommen. Sie argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind. Die konkrete Ausgestaltung dieser Befugnisse werde von Art. 47 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2016/680 nicht vorgegeben, soweit diese - wie im vorliegenden Fall - wirksam seien. Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor. 

Rechtsanpassungen werden im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt. Der Regierungsentwurf wurde im vergangenen Jahr im Kabinett angenommen, wozu der Bundesrat Anfang 2024 Stellung genommen hat. Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist Ende Februar beschlossen worden. Auch die erste Lesung im Bundestag hat bereits im März stattgefunden. 

Der Regierungsentwurf stärkt insbesondere die Rechte der bzw. des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, welche bzw. welcher die Befugnis erhält, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen. Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Protokollierung zum Zweck der Datenschutzkontrolle vor und verpflichtet die Bundespolizei, durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Datenschutzgrundsätze und die Anforderungen an die Datensicherheit bereits bei der Datenverarbeitung beachtet werden. Es wird ein umfassendes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eingerichtet. 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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