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Sebastian Hartmann
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Frage von Christoph W. •

Warum wollen Sie bei der Abstimmung zum CannabisG in seiner aktuellen Form gemeinsam mit weiteren SPD-MdBs mit Nein stimmen?

Auszug aus der FAZ "Die Deutschen kiffen gerne. Das ist eine soziale Realität. Laut einer Umfrage greifen etwa 4,5 Millionen Menschen im Land mindestens einmal im Jahr zu Haschisch oder Marihuana. Zum Vergleich: In Deutschland leben etwa 5,5 Millionen Muslime. Wenn es stimmt, dass der Islam zu Deutschland gehört, wie es der frühere Bundespräsident Christian Wulff einmal angemerkt hat, dann muss man sagen: Auch Cannabis gehört dazu."

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

in unserem Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften einzuführen und dies nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen zu evaluieren. Als Begründung wurde unter anderem eine Zurückdrängung des Schwarzmarktes genannt, sowie eine Entlastung von Polizei und Justiz. Der aktuell diskutierte Gesetzesentwurf weicht von dieser Zielsetzung ab und es muss diskutiert werden, wie wir erreichen können, dass sich eine Legalisierung von Cannabis sowohl positiv auf gesundheitspolitische als auch auf sicherheitspolitische Bereiche auswirkt.

Aktuell können wir als sozialdemokratische Innenpolitikerinnen und -politiker, die sich innerhalb unserer Fraktion maßgeblich mit den Themen innere Sicherheit und Polizei befassen, den aktuellen Gesetzesentwurf nicht ausschließlich positiv bewerten. Bis jetzt ist noch offen, wie wir sicherheitspolitische Seiten des Gesetzesvorhaben gestalten, beispielsweise, wie die Kontrolle des Privatanbaus sowie der Konsumverbotszonen, oder der Konsum in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie Flughäfen künftig gehandhabt werden soll.

Bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs muss aus innenpolitischer Sicht sichergestellt werden, dass keine Mehrbelastung für Polizistinnen und Polizisten, sowie andere Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden und der Justiz entsteht, weil zum Beispiel der Abstand zu einer Schule in der Praxis nicht abschließend geklärt werden kann. Darauf hat sowohl der Deutsche Richterbund als auch die Innenministerkonferenz Ende dieses Jahres hingewiesen.

Darüber hinaus müssen wir weiterhin das Ziel verfolgen, die organisierte Kriminalität mit dem Gesetzesentwurf aus dem Geschäft mit Cannabis zurückzudrängen. Es ist nicht abschließend erkennbar, dass eine Legalisierung des Eigenanbaus und des Mitführens von bis zu 25g Cannabis zu einer Einschränkung der organisierten Kriminalität führt, so auch die fachliche Einschätzung des Bundeskriminalamtes. Straffreies Mitführen in Kombination mit einer festen Besitzgrenze für das eigens produzierte Cannabis könnte sogar Gegenteiliges verursachen und Kleindealer begünstigen. Daher muss vorher geklärt werden, wie im Falle einer Legalisierung damit umgegangen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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