Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-RIchtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, die auch nach Ansicht des BfDI fehlen?
In Ihrer Antwort (https://tinyurl.com/yvpmbrc7) auf die Anfrage "Wann rechnen Sie ... mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser?" schreiben Sie: "Hierzu hat die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 19. Juli fristgerecht Stellung genommen. Sie argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind."
Hingegen argumentieren mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie diverse Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - schriftlich und mündlich gegenüber Betroffenen, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden keine umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse zur Verfügung stünden, die Aufsichtsbehörde "petitionsähnlich" sei (hingegen EuGH am 16.11.23, C 333/22), auf Abhilfe in paar Jahren im Vertragsverletzungsverfahren warte. Wie passt das zu Ihrer Darstellung?