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Sebastian Hartmann
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Frage von Felix H. •

Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-RIchtlinie mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, die auch nach Ansicht des BfDI fehlen?

In Ihrer Antwort (https://tinyurl.com/yvpmbrc7) auf die Anfrage "Wann rechnen Sie ... mit Beendigung der laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der JI-Richtlinie unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser?" schreiben Sie: "Hierzu hat die Bundesregierung mit einem Schreiben vom 19. Juli fristgerecht Stellung genommen. Sie argumentiert, dass die Aufsichtsbehörden mit wirksamen Abhilfebefugnissen ausgestattet sind."

Hingegen argumentieren mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie diverse Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - schriftlich und mündlich gegenüber Betroffenen, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden keine umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse zur Verfügung stünden, die Aufsichtsbehörde "petitionsähnlich" sei (hingegen EuGH am 16.11.23, C 333/22), auf Abhilfe in paar Jahren im Vertragsverletzungsverfahren warte. Wie passt das zu Ihrer Darstellung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

den Weg, der bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 von dem deutschen Gesetzgeber gewählt wurde, ist eine Umsetzung der Regelungen in den Fachgesetzen der einzelnen Behörden.

Die Umsetzung ist bereits erfolgt, so im § 96 Bundeskriminalamtsgesetz, danach kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Abhilfemaßnahmen anordnen, sofern Verstöße nach § 16 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz feststellt und dies zur Beseitigung eines erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoßes notwendig ist. 

Gleiches gilt für das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter, nach § 84 Zollfahndungsdienstgesetz kann die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch gegenüber diesen Behörden Maßnahmen, unter den gleichen Voraussetzungen wie im Bundeskriminalamtsgesetz, anordnen.

Die entsprechende Umsetzung im Bundespolizeigesetz sollte durch die geplante Novelle in diesem Jahr erfolgen. Nachdem uns der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (Drs. 20/10406) im Parlament vorgelegt wurde, fand die 1. Lesung des Entwurfs am 14. März 2024 statt. Der Innenausschuss hat zum Entwurf am 22. April 2024 eine ausführliche öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Allerdings hat die FDP direkt im Anschluss an die Anhörung die weiteren parlamentarischen Beratungen blockiert und sich Gesprächen verweigert. Ursprünglich wollten wir den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beschließen, dies kam trotz unserer Bemühungen wegen der Blockadehaltung der FDP jedoch nicht mehr zustande. Nach der Bundestagswahl wollen wir den Entwurf mit neuen Mehrheiten erneut ins Verfahren geben, denn die Bundespolizei braucht dringend moderne Rechtsgrundlagen und Befugnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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