Angriffe auf Polizei-, Rettungskräfte und medizinisches Personal nehmen zu. Für welche konkreten Maßnahmen setzen sich Sie und Ihre Fraktion ein, um diese Einsatzkräfte besser zu schützen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz von Polizei und Einsatzkräften, auf welche ich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gerne kurz eingehe.
Da Einsatzkräfte, egal ob bei der Polizei, beim Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz, regelmäßig mit herausfordernden und gefährlichen Situationen konfrontiert sind, ist es für die SPD-Bundestagfraktion ein besonderes Anliegen Sicherheits- und Rettungskräfte besonders in ihren Einsätzen zu schützen.
Bereits 2017 hat die SPD das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" mitgetragen und auch in dieser Legislaturperiode haben wir uns für eine Änderung im Strafgesetzbuch zugunsten einer besonderen Schutzwürdigkeit dieses Personenkreises ausgesprochen. Denn solche Angriffe haben nicht nur gravierende Folgen für die betroffenen Personen, sondern auch für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens. Dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Angriffsziel werden, ist zu befürchtet, dass sie sich langfristig aus ihrem Dienst zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken.
Eine Änderung im Strafgesetzbuch wurde Anfang Oktober in der ersten Lesung im Bundestag beraten und auch eine Anhörung im Rechtsausschuss hat bereits stattgefunden. Allerdings ist nach der Entlassung des Bundesfinanzministers Christian Lindner sowie der Rückzug der übrigen FDP-Ministerin und -Minister die Mehrheiten im Bundestag unsicher, weshalb auch ein Beschluss der Änderung des Strafgesetzbuches in dieser Legislaturperiode ungewiss ist. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich jedoch weiterhin ausdrücklich für diese Änderung aus und wir würden einen gemeinsamen Beschluss mit den anderen demokratischen Parteien begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann