Wann kommt endlich der Gesetzentwurf zur Alimentation in den BT?
Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich bin Bundesbeamter in einer Bundesoberbehörde und ich frage mich, wann endlich mit einem Kabinettsentwurf zum BBVAngV zu rechnen ist?
Es ist für mich eine Sache der Wertschätzung, dass dieses Vorhaben nun endlich umgesetzt werden muss!
Vor allem überrascht es mich, mit welcher ignoranz hier weiterhin die Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen wird. Auch zeugt der Umgang mit der Umsetzung des Gesetzesvorhaben nicht von Respekt gegenüber dem BVerfG noch gegenüber den Beamten.
Selbst die Bundesländer wie z. B. NRW sind in der Lage Abhilfe zu schaffen, nur der Bund, wo die Ampel mit sich selbst beschäftigt ist, schafft es mal wieder nicht.
In der Öffentlichkeit wurde auch von Kürzungen bei dem BBVAngV gesprochen, welche werden das sein? Finden Sie es nicht beschähmend, dass der Staat seine Sozailleistungen und Subventionszahlungen überall hochfährt und am Ende bei der Besoldung dann eine Kürzung BBVAngV zulasten der Beamten vorgenommen wird?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre über Abgeordnetenwatch erfolgte Anfrage vom 21. Februar 2024, die ich gerne beantworte.
Ihren Unmut über die bisher noch nicht erfolgte Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation kann ich nachvollziehen. Das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat hat jedoch bereits im Januar 2023 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Dass dieser bisher keine Kabinettsreife erlangt hat, liegt zum einen daran, dass zunächst die Ergebnisse des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2023 in die Besoldung übertragen werden mussten und im Anschluss daran Abstimmungen mit weiteren Ministerien erforderlich waren.
Ich bin jetzt jedoch guter Hoffnung, dass die Kabinettbefassung noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen kann. Anders als von Ihnen befürchtet sieht der Entwurf des Ministeriums im Vergleich zum geltenden Recht nicht nur keine Kürzungen für die Bundesbeamten vor. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften das Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 22.4.2023 zeit- und wirkungsgleich übernommen wird. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 nicht unerheblich angehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann