Keinen Schutz sieht das HinSchG für die Menschen vor, die in internen Meldestellen arbeiten. Warum sind sie nicht gg. Nachteile abgesichert, die in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen?
Deutschland musste wegen fehlender unionsrechtlicher Kooperation bei der Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie von der EU-Kommission am 14.3.23 auf eine 8-stellige Strafe verklagt werden: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=273105&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2235020
Wenden sich Beschäftigte an eine interne Meldestelle, sichert das HinSchG ihnen auf Papier Vertraulichkeit & Schutz vor Nachteilen zu, aber nicht zu allen meldefähigen einschl. strafrechtlich relevanten Verstößen: https://verfassungsblog.de/ein-hinweis-fur-den-rechtsstaat/
Die Menschen, die in internen Meldestellen tätig sind, sind weiter nicht gesetzlich gegen Nachteile abgesichert, die in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen, anders als z.B. Betriebsratsmitglieder. Warum sah die Bundesregierung keinen Schutz für sie vor? Wurde das Gesetz entgegen Ihrer Darstellung (https://tinyurl.com/mry5knnr) unter Zeitdruck erlassen oder wollte man keinen umfassenden Schutz?