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Sebastian Hartmann
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Frage von Reinald K. •

Frage an Sebastian Hartmann von Reinald K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hartmann,
halten sie die Argumente und Motivation, mit denen Harry J. Anslinger die Cannabisprohibition in den USA (1937) und der UNO (1961) begründet hat heute noch für valide? Das deutsche BtMG begründet sich im Bezug auf Cannabis immer noch auf diesen Vorlagen.

Vielen Dank,
R. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

die SPD hat Anfang des Jahres eine Abkehr von der bisherigen Cannabis-Verbotspolitik in Deutschland beschlossen. Dafür fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll. Damit würde letztlich auch der Konsum entkriminalisiert. Zudem sollen Modellprojekte ermöglicht werden, in denen die legale und regulierte Abgabe von Cannabis an Konsumentinnen und Konsumenten erprobt werden soll. Das strikte Verbot von Cannabis kriminalisiert unnötig, begünstigt einen ausufernden Schwarzmarkt und überlastet Polizei und Justiz. In Modellprojekten soll gewillten Kommunen der Weg zu einer legalen und regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglicht werden. Die Modellprojekte müssen durch Begleitforschung mit Blick auf den Jugendschutz und auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr begleitet werden. Entsprechend halte ich die von Ihnen erwähnten Argumente so nicht mehr für valide.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann

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