Frage an Sebastian Hartmann von Alexandra P. bezüglich Gesundheit
Welche Stellung nehmen Sie zum geplanten Masernschutzgesetz?
Auf Grund der bekannten Fakten, verstehe ich leider nicht warum das Interesse an einer Impfpflicht groß ist?
Was ist mit unseren Grundrechten?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Masernschutzgesetzes wurde 17. Juli 2019 im Kabinett beschlossen und geht jetzt nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung.
Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Ziel muss es sein, die Masern zu eliminieren. Das kann laut WHO aber nur erreicht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung über eine ausreichende Immunität gegen die Masern verfügen und damit ein sogenannter Herdenschutz ausgebildet wird. Nach Angaben des RKI liegt die Quote in Deutschland bei 93 Prozent. Hierfür die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht in Erwägung zu ziehen, ist aus meiner Sicht richtig.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.
Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Eine gesetzliche Impfpflicht hat aber auch die SPD als letztes Mittel keineswegs ausgeschlossen. Für die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht sehen wir zudem auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung.
Gegenstand der Beratungen sind selbstverständlich auch die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB