(...) Ich habe bereits mehrfach öffentlich betont, dass ich der Meinung bin, dass bei der vorzunehmenden Abwägung die Sicherheit gegenüber der Freiheit stets eine dienende Funktion hat, daher setze ich mich dafür ein, dass die Freiheitsprinzipien, die es im demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen gilt, nicht zur Disposition gestellt werden. Es gibt übrigens keine "Vollüberwachung durch die Vorratsdatenhaltung", da die entsprechenden Daten nicht vom Staat erfasst werden, sondern dieser nur in begründeten Fällen auf diese Zugriff nehmen und sie von den Telekommunikationsanbietern anfordern darf. (...)
(...) Bislang gibt es noch keine Beschlussempfehlung für das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG), der Gesetzesentwurf der Bundesregierung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. In diesem Stadium sind Änderungen jederzeit möglich, erst nach Abschluss seiner Beratungen gibt der von mir geleitete und für dieses Gesetzgebungsvorhaben maßgeblich zuständige Innenausschuss seine Beschlussempfehlung ab. (...)
(...) Der Inhalt dieser Meldung ist zutreffend. Ich bin keineswegs gegen eine Aufnahme christlicher irakischer Flüchtlinge. Ausschlaggebend für die Aufnahme verfolgter Menschen in Deutschland darf aber nicht ihre Konfession, sondern muss die Verfolgungssituation sein, in der sie sich befinden. (...)
(...) Wenn Sie einem Radiosender mitteilen möchten, in welchem Bekleidungs-Zustand Sie morgens Ihre Zähne putzen, dann können Sie das gerne tun. (...) Zwar wird klar formuliert, dass Objekt der entsprechenden Maßnahme nur der Verdächtige sein darf, die Ausweitung der Befugnisse bezüglich der Observation in Wohnungen unverdächtiger Personen ist mir aber zu offen formuliert. (...)
(...) Eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Der Eilbeschluss deutet darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten zulässig sein dürfte. Ob dies auch für weniger schwere Straftaten gilt, die mit Mitteln der Telekommunikation begangen wurden, wird sich erweisen. (...)
(...) Falls Sie meinen sollten, dass *ich* "die Freiheit der Bürger immer weiter beeinträchtige", so ist das unzutreffend. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach dem Verlassen der Opposition im Jahr 1998 stets darauf geachtet, dass bei Entscheidungen über Fragen der inneren Sicherheit immer berücksichtigt wurde und wird, dass die Freiheits-Prinzipien, die es zu verteidigen gilt, nicht zur Disposition gestellt werden. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss dies rechtsstaatlich tun. (...)