(...) In meiner Antwort vom 18. November 2008 auf eine Frage von Herrn Mojse habe ich die Kappungsgrenze des neuen § 12 Absatz 1a BeamtVG damit begründet, dass diese sicherstellen soll, dass die finanzielle Belastung bei der Versorgung nicht über den höchstmöglichen rentenrechtlichen Kürzungsbetrag hinausgeht. Dies möchte ich anhand eines Vergleiches aus der Begründung der Beschlussfassung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages näher erläutern: (...)
(...) Wie ich bereits in mehreren Antworten in diesem Forum mitgeteilt habe, wurde durch das am 12. November 2008 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Dienstrechtsneuordnungsgesetz die Vorruhestandsregelung für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen durch Verlegung des Stichtags vom 31. Dezember 2010 auf den 31. (...)
New Delhi, 19. November 2008
Sehr geehrter Herr Schuberth,
Ihre Zeilen vom 17. November 2008 habe ich gelesen.
(...) 1) "Heimlich ist Stasi." Das ist ein Satz, den ich nicht akzeptiere. Auch richterlich ermächtigte Telefonüberwachungen bei Verdacht auf Straftaten ereignen sich naturgemäß heimlich. Ohne heimliche Observation hätte 2007 die sogenannte "Sauerland-Gruppe" im Rahmen des geltenden Rechts nicht dingfest gemacht werden können. (...)
(...) Februar 2008 (Az.: 1 A 2180/07) möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Urteilen vom 13. November 2008 (Az.: 2 C 16.07, 2 C 21.07) entschieden hat, dass ein erhöhter Familienzuschlag auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts ohne eine zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs nicht nachgezahlt wird. Begründet wurde dies vor allem mit den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses. (...)
(...) Anders als Sie es offenbar betrachten, bestehen die Löschungsvorgaben und –fristen im BKA-Gesetz zur Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit zugunsten des von einer Maßnahme Betroffenen. Dessen Daten sollen entsprechend der Grundsätze von Datenschutz, Datensparsamkeit und Datenvermeidung nicht unbegrenzt staatlicherseits gespeichert bleiben. (...)