Frage an Sebastian Edathy von Walter R. bezüglich Recht
Thema: Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Sehr geehrter Herr Edathy,
meine Anfrage bezieht sich auf die Frage des Herrn Maintok, ob Telekombedienstete der Jahrgänge 1954 und `55 nach inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ab Ihrem 55-igsten Geburtstag in den Vorruhestand gehen können, oder durch die schrittweise Anhebung des Pensionsalter eine Verlängerung von 8 bzw. 9 Monate in Kauf nehmen müssen.
Danke für Ihre Beantwortung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Rentsch
Rehburg, 22. November 2008
Sehr geehrter Herr Rentsch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. November 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) und zur Vorruhestandsregelung bei Postnachfolgeunternehmen.
Wie ich bereits in mehreren Antworten in diesem Forum mitgeteilt habe, wurde durch das am 12. November 2008 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Dienstrechtsneuordnungsgesetz die Vorruhestandsregelung für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen durch Verlegung des Stichtags vom 31. Dezember 2010 auf den 31. Dezember 2012 erweitert.
§ 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen, der eine entsprechende Änderung des Mindestalters für den Vorruhestand bei Änderung der gesetzlichen Altersgrenze vorsah, wurde durch die Reform gestrichen. Daher wird es durch die Neuregelung keine zusätzlichen Wartezeiten geben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB