Warum ist das neu geplante Tierschutzgesetz noch nicht wirklich gut gemacht?
Warum werden folgende Punkte nicht oder nur unzureichend aufgenommen?
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Viele Grüße
Beate Bäumler
Nürnberg
Sehr geehrte Frau B.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de vom 14. August 2024 zum Thema Tierwohl. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen noch zu antworten. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Das Thema Tierwohl ist von großer emotionaler Bedeutung, da es das Leben und das Wohlergehen von Lebewesen betrifft. Ihre Anliegen sind daher sehr gut nachvollziehbar.
Deutschland verfügt über eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze. Dennoch ist es wichtig, dass wir uns auf europäischer Ebene noch stärker abstimmen. Themen wie die Standards in der Nutztierhaltung, die Bedingungen für Tiertransporte, der Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel können nur gemeinsam in der EU effektiv geregelt werden. Die derzeit von der Bundesregierung angestrebten Änderungen haben jedoch vor allem negative Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft: mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. Dies könnte dazu führen, dass die landwirtschaftliche Produktion zunehmend ins Ausland verlagert wird. Das entspricht weder den Interessen unserer Landwirtschaft noch den Zielen des Tierschutzes.
Die CDU und CSU setzen sich daher für eine Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Ein Schwerpunkt liegt darauf, dass Tiere sich möglichst frei bewegen können. In Deutschland wurde unter der Führung einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen. Nach einer Übergangszeit sollen Sauen nur noch in Gruppen gehalten werden dürfen und lediglich nach dem Abferkeln zum Schutz der Jungtiere für kurze Zeit im Kastenstand verbleiben.
Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen halten wir nicht für erforderlich, da diese Haltungsform ohnehin zunehmend verschwindet. Neue Milchviehställe werden fast ausschließlich als Laufställe gebaut. Ein Verbot wäre zudem wenig sinnvoll, da es besonders kleinere Milchviehbetriebe hart treffen würde, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Pflege der Kulturlandschaft leisten und wertvoll für die ländlichen Strukturen sind. Unsere Politik zielt darauf ab, diese kleinen und mittleren Familienbetriebe beim Übergang zu zukunftsfähigeren Haltungsformen zu unterstützen, anstatt sie zur Aufgabe zu zwingen.
Bei Tiertransporten ist es unser Ziel, diese so weit wie möglich zu minimieren und, wo sie unvermeidbar sind, so kurz wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass vor allem Fleisch statt lebender Tiere und Zuchtmaterial statt Zuchtvieh transportiert wird. Zudem benötigen wir effektivere Verbesserungen bei den Transportbedingungen, besonders bei langen Fahrten in Nicht-EU-Länder, die vor allem Zuchtrinder betreffen. Diese Tiere müssen besser vor langen Transportzeiten, extremen Temperaturen, Verletzungen und Leid geschützt werden. Die EU-Kommission hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt, der bessere Transportbedingungen sowie effizientere, teilweise digitale Kontrollen und Fahrzeugortungen, auch in Drittstaaten, vorsieht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir sorgfältig prüfen, wie wirksam und praktikabel diese Maßnahmen sind.
Im Bereich der privaten Haltung exotischer Tiere gibt es teils erhebliche Missstände, die dringend behoben werden müssen. Besonders im Internethandel gibt es große Probleme, etwa in Bezug auf nicht artgerechte Haltungsformen oder lange Transportzeiten. Die CDU befürwortet ein Verbot des Handels mit Wildfängen. Zudem ist der Versandhandel mit lebenden Tieren äußerst problematisch, da er nicht nur tierschutzrechtliche Defizite aufweist, sondern auch Gefahren für die Zusteller birgt. Mangelnde Sachkenntnis der Tierhalter trägt ebenfalls häufig zu tierschutzwidrigen Zuständen bei. Hier könnte gezielte Schulung Abhilfe schaffen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten.
Herzliche Grüße
Sebastian Brehm, MdB