Warum haben Sie Ende 2019 der sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte in Finanzausschuss und Bundestag zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Brehm,
im Laufe des Jahres 2019 hatte die große Koalition die Aufgabe, einige Urteile des BFH zur Berücksichtigung von sogenannten Totalverlusten aus Kapitaleinkünften umzusetzen.
Es waren schwierige Verhandlungen mit der SPD-Fraktion, insbes. mit dem finanzpol. Sprecher Lothar Binding. Im Ergebnis entstand § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG für die Totalverluste und als Zugeständnis an Herrn Binding § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte.
Es sind beides sehr wahrscheinlich verfassungswidrige Regelungen, die die damaligen Urteile des BFH nur gering berücksichtigten.
Meines Wissens waren damals die Fachpolitiker der Union incl. Ihnen gegen obige Regelungen bzw. das Zugeständnis an die SPD.
Ist es korrekt, dass Lothar Binding seinerzeit drohte, wichtige andere steuergesetzliche Änderungen zu blockieren und Sie deshalb der Entscheidung von Fraktionschef Ralph Brinkhaus nachgaben?
Lothar Binding hat auf Abgeordnetenwatch sehr oft die Regelung vehement verteidigt.
MfG