Sehr geehrter Herr Brehm, Wie stehen Sie zur 'Verlängerung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite' und welche Begründung haben Sie dafür? Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Frank
Das wäre bereits die fünfte Verlängerung. Sollten Ausnahmesituationen nicht zeitlich begrenzt sein?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. August 2021, in dem Sie sich mit der Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite befassen. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.
Am 06. bis 07. September 2021 werden wir im Bundestag eine vereinbarte Debatte zu dieser Thematik führen und eine Verlängerung vornehmen. Dieser Verlängerung werde ich zustimmen.
Ein erneutes Reaktivieren der Bundesnotbremse ist aber nicht mehr vorgesehen - das halte ich für richtig - da sich die Situation insbesondere in den Krankenhäusern entspannt hat. Dennoch müssen wir weiter aufmerksam bleiben. Wir haben schon vorher beschlossen, dass diese Bundesnotbremse wie vorgesehen mit dem 30. Juni 2021 auslaufen wird.
Im September werden wir jedoch dennoch das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite diskutieren müssen. Die pandemische Situation entspannt sich durch das Auftreten neuer Varianten des SARS-CoV-2-Virus leider noch nicht völlig. Aktuell besteht die Gefahr primär durch Einträge neuer Varianten aus Ländern, die noch nicht mit Impfungen vorangekommen sind und in denen nach wie vor hohe Infektionszahlen auftreten.
Darüber hinaus gilt es weiterhin gefährdete Gruppen zu schützen, denn zweierlei ist klar: Unsere Impfstrategie trägt Früchte. Derzeit sind etwa 61 Prozent der Menschen in Deutschland zweifach geimpft, aber dies ist noch nicht unser anvisiertes Ziel. Hier müssen wir weiter Überzeugungsarbeit zugunsten des Impfschutzes leisten. Zweitens schützt eine Zweifach-Impfung nicht zwingend davor, sich mit Corona zu infizieren- besonders mit der aktuellen Delta-Variante. Trotzdem schützt die Impfung vor allem vor schweren Krankheitsverläufen. Wir schützen also besonders gefährdete Gruppen und entlasten somit Krankenhäuser. Dieser Verantwortung müssen wir weiter Rechnung tragen.
Diese Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag ist aber insbesondere Grundlage für Rechtsverordnungen und Anordnungen der Bundesregierung oder der Landesregierungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dazu gehören insbesondere auch Vorschriften zur Kontrolle von Einreisenden aus Hochrisikogebieten (z.B. Indien und Südamerika) sowie Regelungen, die Ausgleichsleistungen für die Veranstaltungsbranche und andere Bereiche vorsehen, die in den vergangenen Monaten geschlossen waren. Deshalb ist auch eine Verlängerung notwendig und richtig.
Der Beschluss zum Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt längstens drei Monate und wir behalten uns als Bundestag selbstverständlich vor, den Beschluss vor Ablauf der drei Monate aufzuheben, wenn die Lage sich weiter positiv entwickelt. Des Weiteren werden wir prüfen, welcher dieser Verordnungen und Anordnungen zugunsten der Bundesregierung und der Landesregierungen keine Berechtigung mehr haben und daher wegfallen können. Das ist ein notwendiger Prozess, den wir mit großer Sorgfalt bearbeiten.
Wir hoffen, dass wir zur Aufklärung beitragen konnten und wünschen Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit.
Herzliche Grüße
Sebastian Brehm, MdB